Bombenanschlag in Völklingen: 45-jähriger Deutscher in Untersuchungshaft
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Nach der Explosion am vergangenen Samstag in einer Unterführung im saarländischen Völklingen, bei der ein Mensch ums Leben kam und vier weitere verletzt wurden, wird nun gegen einen 45-Jährigen wegen Mordverdachts ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat einen 45-jährigen Mann aus dem Regionalverband Saarbrücken in Untersuchungshaft genommen. Gegen ihn besteht dringender Tatverdacht auf tateinheitlichen Mord, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung in vier Fällen. Die Ermittler werfen ihm vor, dem 32-jährigen Opfer ein Paket mit einem Sprengsatz geschickt zu haben.
Das Opfer soll das Paket in der Annahme abgeholt haben, es enthalte Betäubungsmittel, und es vorerst in unmittelbarer Nähe deponiert haben. In der Nacht zum 18. April 2026 öffnete das Opfer dann den Inhalt in der Bahnunterführung in Völklingen. Es kam zur Detonation, der 32-Jährige starb. Vier weitere Männer erlitten teils lebensbedrohliche Verletzungen.
Der vermeintliche Täter ist polizeibekannt und deutscher Staatsbürger
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten stellten die Beamten Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoffen sowie Betäubungsmittel sicher. Der 45-Jährige war bereits wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz bekannt. Das Zentrale Bereitschaftsgericht beim Amtsgericht Saarbrücken erließ am 22. April einen Haftbefehl, der nach Anhörung des Beschuldigten vollzogen wurde.
Laut Informationen von NIUS handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen deutschen Staatsbürger. Es gibt keine Hinweise auf ein terroristisches oder islamistisches Motiv. Die Bild-Zeitung hatte zuvor berichtet, es könnte sich um den als „Mutter Satans“ bekannten Sprengstoff TATP handeln, der in der Vergangenheit vor allem bei islamistischen Anschlägen verwendet wurde.
Die Ermittlungen der SoKo „Glas“ laufen weiter in alle Richtungen. Der Generalbundesanwalt wird die Ermittlungen nicht an sich ziehen. Nähere Angaben zum Sprengmittel oder den genauen Hintergründen werden aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht gemacht.
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Redaktion
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