Das Martyrium von Gransee: Wie drei syrische Mädchen eine Achtjährige quälten
Ein Beitrag von
Einem Mädchen aus Gransee wurden unter schlimmsten Bedrohungen auf einer Schultoilette „Haare direkt am Scheitel abgeschnitten“, während ihr „Mund und Nase zugehalten“ wurden – so steht es schwarz auf weiß in einem offiziellen Schulprotokoll, das ein Martyrium aus Mobbing und Gewalt festhält. Die drei Tatverdächtigen sind syrische Mädchen, das Opfer eine achtjährige Deutsche. Sie hat sich erst Monate später ihrer Oma anvertraut, erzählt das, was ihr im Dezember 2023 widerfahren ist, stets widerspruchsfrei und plausibel. Auch dementiert niemand die Schilderungen des Opfers. Dennoch werden die syrischen Mädchen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht einmal vernommen.
Im Dezember 2023 leidet ein Mädchen Höllenqualen – 60 Kilometer nördlich von Berlin, in der Kleinstadt Gransee. Theresa (Name von der Redaktion geändert) ist acht Jahre alt, geht in die zweite Klasse und trägt ihr blondes Haar bis zur Hüfte. Auf dem Schulhof lauern ihr drei syrische Klassenkameradinnen auf, teils ein Jahr älter und körperlich überlegen. Was dann geschieht, ist von einer Brutalität, die man Grundschülerinnen kaum zutrauen möchte.

Gransee ist eine kleine Stadt in Brandenburg mit rund 5.900 Einwohnern.
Die Mädchen zerren Theresa vom Schulhof in eine Kabine, fixieren ihre Hände auf dem Rücken und halten ihr Mund und Augen zu. Dann schneiden sie ihr eine Haarsträhne am Scheitel ab – siebzig Zentimeter lang, zwei Zentimeter breit. Dazu die Drohungen: „Wenn du dich wehrst, stechen wir dir die Augen aus.“ Und: „Wenn du darüber redest, zünden wir das Haus deiner Eltern an.“
Offizielles Protokoll bestätigt Tat
Diese Schilderungen sind gut belegt. Ein offizielles Protokoll, das NIUS exklusiv vorliegt, dokumentiert die Vorfälle im Detail. Es wurde bei einem Gesprächstermin zwischen Rektorin, Lehrkräften, Vater, Oma und dem Mädchen angefertigt. Darin heißt es:
„Es wurden Morddrohungen gegenüber dem Vater und der Oma ausgesprochen, sowie Beleidigungen gegenüber dem Vater. Des Weiteren wurden [Theresa] Haare direkt am Scheitel abgeschnitten, dabei wurden ihr Mund und Nase zugehalten (Foto 17.12.23, siehe Schülerakte).“ Sie „wird in der Schule ständig traktiert“, mit dem Tod bedroht: Sie würden ihr eine „Schere in den Rücken“ stecken, die „Treppe runter schubsen etc.“

Die Schulleitung widerspricht dieser Faktenschilderung nicht. Stattdessen weist sie darauf hin, dass Körperverletzungen auf der Schultoilette nicht hingenommen werden können.
Es ist eine Gewalt, der rassistische Beleidigungen vorausgehen. Als „hässliche Deutsche“ und „scheiß Kartoffel“ wird sie angefeindet, ein Symptom von Neid auf ihr langes blondes Haar, wie die Großmutter des Opfers NIUS gegenüber vermutet. Es ist eine Gewalt, die sprachlos macht. Theresa muss Todesängste ausgestanden haben – die Angst davor, zu ersticken. Zu erblinden.
Das Gesprächsprotokoll dokumentiert: Die Schulleitung bestreitet die Schilderungen der Tatverläufe nicht. Zweifel werden nicht geäußert. Vielmehr werden die Anschuldigungen als Faktengrundlage protokolliert, die zu einem Konsens führt: „Alle Beteiligten sind mit dem Lösungsvorschlag einverstanden“, heißt es schließlich. Die Lösung besteht in einem Schulwechsel, der nach Monaten Homeschooling auch erfolgt ist.
Skandalöses Nicht-Ermitteln
Wären Erwachsene die Täter, stünden mehrere Straftatbestände im Raum: Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) – und vor allem: gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB). Schon dieser Tatbestand sieht sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. Zusammengenommen hätte eine solche Tatserie eine mehrjährige Haftstrafe nach sich gezogen.
Doch im Fall von Gransee passiert nichts. Die Begründung staatlicherseits hebt darauf ab, dass die Tatverdächtigen Kinder und damit strafunmündig sind. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stellt die Ermittlungen deshalb schnell ein, weshalb auch die Polizei nicht ernsthaft zu ermitteln beginnt. Kaum zu glauben: Die syrischen Mädchen werden polizeilich nicht einmal vernommen, wie der NIUS vorliegende E-Mail-Verkehr belegt. „Meinerseits“, schreibt eine Polizistin an die Oma, „wurden keine weiteren Ermittlungen getätigt. Ich habe das Verfahren zur weiteren rechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft Neuruppin gesendet gehabt. Durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin wurde das Verfahren bereits eingestellt, da es sich bei den Täterinnen um strafunmündige Kinder handelt.“

Landgericht Neuruppin: Hier blieb die Staatsanwaltschaft untätig.
NIUS stellte bereits am Dienstag Anfragen an Polizei, Staatsanwaltschaft und Schule und fragte, warum keine Vernehmungen der Tatverdächtigen und keine Gefährderansprache durchgeführt wurden – welche Schritte zur Prävention unternommen wurden. Journalistisch übliche Fristen wurden durchweg überschritten, teils wurde NIUS vertröstet. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin behauptet gegenüber NIUS, dass anhand der „übermittelten Informationen das angefragte Verfahren nicht ermittelt werden“ könne. Dabei lieferte NIUS alle relevanten Informationen, übermittelte auch das Gesprächsprotokoll. Es drängt sich der Eindruck auf, als würden die Behörden mauern.
Nachtrag: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin begründet, warum sie keine Vernehmungen durchgeführt hat. Am Montag, dem 6. Oktober, führte sie die Strafunmündigkeit der Kinder ins Feld – und erklärte telefonisch, diese verbiete Vernehmungen grundsätzlich. Diese Rechtsauslegung ist jedoch mehr als fraglich. NIUS wird in der Sache weiter nachhaken.
Dass die drei Mädchen nicht einmal vernommen wurden, ist ein Skandal. Denn selbst schuldunfähige Kinder können als Beschuldigte befragt werden – die Schuldunfähigkeit betrifft nur die Strafbarkeit, nicht aber die Ermittlungsarbeit. Vernehmungen sind Standard, um Tatabläufe zu klären und Opferangaben zu prüfen. Wenn sie unterblieben sind, stellt sich die Frage: Hat die Polizei den Fall klein gehalten – oder hat die Staatsanwaltschaft die Vernehmung gar nicht erst angeordnet?
Man drehe die Situation einmal um: Ein syrisches Mädchen wirft drei deutschen Mädchen vor, auf der Toilette misshandelt worden zu sein – wäre es auch nur denkbar, dass die Beschuldigten aufgrund von Strafunmündigkeit nicht einmal vernommen werden?
Die Angst bleibt
Zwar bleibt die abgeschnittene Haarsträhne nicht unbemerkt. In der Schülerakte ist ein Foto vom 17. Dezember 2023 dokumentiert, also unmittelbar nach Tathergang. Ihre Oma hat es aufgenommen, spricht sie darauf an. Doch Theresa schweigt – eingeschüchtert von den Drohungen, ihre Familie könne attackiert werden. Monatelang quält sie sich weiter in die Schule, in die Nähe ihrer Peinigerinnen.
Erst im April 2024, nach einer Terrorwarnung an der Schule, kommt die Wahrheit ans Licht. Bei einem Gespräch über Gewalt vertraut sich Theresa ihrer Oma an. Polizei und Schule werden sofort informiert. Im Protokoll heißt es, Theresa sei „so eingeschüchtert, dass sie nicht mehr zur Schule kommen möchte“.
Theresa besucht inzwischen die Grundschule in Menz (Stechlin), 17 Kilometer entfernt. Dort ist der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund verschwindend gering – ein deutlicher Kontrast zu ihrer alten Klasse in Gransee, wo etwa 40 Prozent der Schüler migrantisch waren.

Inzwischen geht Theresa in die 4. Klasse. In 22 Monaten ist die Strähne um 33 cm gewachsen.
Für Theresa war es ein Martyrium. Für die Täterinnen blieb es folgenlos: weder polizeiliche Vernehmungen noch ernsthafte schulische Sanktionen, keine Gefährderansprache, keine Konsequenz. Die Behörden schauen weg – bei einem schweren Gewaltverbrechen unter Kindern, das der deutsche Staat sang- und klanglos im Nichts verschwinden lässt.
Theresa hat heute noch Angst, aus dem Haus zu gehen, weil sie ihre Peinigerinnen treffen könnte.
Lesen Sie auch:
Die Akte Uhlandstraße: Wie ein somalischer Messermord das kaputte Migrationssystem Berlins entlarvt
Mehr NIUS:
Homophobie in Hamburg: Mann mit „südländischem“ Aussehen verprügelt 40-Jährigen
Eine Droge namens „Knastpapier“ überschwemmt deutsche Gefängnisse
Buttersäureanschlag auf Auto von Christoph de Vries
Gesucht! Hüseyin B. (33) soll Mann in Bremen niedergestochen haben
Innerhalb von staatlichen Suchtzentren: Köln und Düsseldorf wollen Handel mit Crack legalisieren
Sie hatte ein Messer: Frau nach Polizei-Schuss an Tankstelle lebensgefährlich verletzt
Großrazzia: Beamte stellen Waffen, Drogen und Bargeld sicher
Täter (16) stellt sich! Polizist in Göttingen angeschossen
Mehr NIUS:
Gesucht! Hüseyin B. (33) soll Mann in Bremen niedergestochen haben
Innerhalb von staatlichen Suchtzentren: Köln und Düsseldorf wollen Handel mit Crack legalisieren
Sie hatte ein Messer: Frau nach Polizei-Schuss an Tankstelle lebensgefährlich verletzt
Großrazzia: Beamte stellen Waffen, Drogen und Bargeld sicher
Täter (16) stellt sich! Polizist in Göttingen angeschossen
Polizei gewichtete Hautfarbe zu stark: Land Berlin wegen Rassismus verurteilt
+++ 14-Jähriger verletzt 14 Personen mit Pfefferspray +++ 45-Jähriger angeschossen +++ 27-Jähriger ersticht seine 60-jährige Schwiegermutter +++
Polizist bei Clan-Kämpfen in Göttingen angeschossen
Felix Perrefort
Artikel teilen
Kommentare