Er wollte Juden abschlachten und stach einen Spanier nieder: IS-Terrorist vermummt sich vor Gericht
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Der 19-jährige Syrer Wassim Al M. steht in Berlin vor Gericht, weil er im Februar 2025 im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals nahe dem Brandenburger Tor einen spanischen Touristen mit einem Messer angegriffen und ihm einen lebensgefährlichen Schnitt am Hals zugefügt hat. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem islamistisch motivierten, antisemitischen Tatmotiv aus. Jetzt steht der abgelehnte Asylbewerber vor Gericht. Erstaunlich: Ihm wurde offenbar gestattet, vollständig vermummt zu erscheinen.

Der 19-jährige Syrer Wassim Al M. erschien mit Spiegelbrille und vollständig vermummt vor Gericht.
Täter wollte mit dem Attentat ein „Zeichen“ setzen
Die Tat ereignete sich im Februar dieses Jahres am Holocaust-Mahnmal im Berliner Bezirk Mitte. Laut Generalbundesanwalt soll sich der Angeklagte seit spätestens 2024 im salafistisch-dschihadistischen Milieu radikalisiert haben. Er würde Juden für das Leid in der Welt verantwortlich machen und hätte die Tat als „Zeichen“ gegen die freiheitliche Gesellschaft und zur Andienung an den „Islamischen Staat“ verstanden. Dafür soll er ein Foto von sich an ein IS-„Medienteam“ geschickt haben.
Ungewöhnlich: Vor Gericht erschien der Syrer vollständig vermummt, scheinbar wurde ihm das von den Behörden gestattet.

Die Tat soll islamistisch motiviert gewesen sein. Der Täter sympathisiert mit dem Islamischen Staat (IS).
Opfer schwer traumatisiert
Der Täter gab später an, dass er eigentlich Juden töten wollte. Das Opfer, ein 30-jähriger Ernährungswissenschaftler aus Spanien, der Berlin als Tourist besuchte, überlebte nur durch schnelles Eingreifen des Notarztes. Er leidet bis heute unter einer Nervenschädigung im Gesicht und einer schweren psychischen Traumatisierung; er ist bis heute arbeitsunfähig. Im Dezember will er in Berlin als Nebenkläger und Zeuge aussagen.
Dem Angeklagten werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation vorgeworfen. Offen ist noch, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Wegen der besonderen sicherheitsrelevanten Bedeutung führt der Generalbundesanwalt das Verfahren, der Beschuldigte sitzt seit kurz nach der Tat in U-Haft.
Ein Urteil wird Ende Januar 2026 erwartet, der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst, die damalige Innenministerin Nancy Faeser forderte eine harte Bestrafung und anschließende Abschiebung.
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