Versuchte Ausreise ins „IS“-Gebiet: Generalbundesanwalt erlässt Haftbefehl gegen „IS“-Unterstützer
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Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Juni 2025 einen Haftbefehl gegen den russischen Staatsangehörigen Akhmad E. erwirkt. Der junge Mann steht im Verdacht, die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ unterstützt zu haben. Wie es in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft heißt, sei Akhmad E. „dringend verdächtig, als Heranwachsender […] eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben“.
Laut Haftbefehl soll E. dem „IS“ ideologisch nahestehen und im Auftrag der Organisation Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben. Der nächste Schritt sei die persönliche Ausreise ins Gebiet der Terrororganisation gewesen: „Am 20. Februar 2025 begab er sich zum Flughafen Berlin-Brandenburg mit dem Ziel, in das Operationsgebiet des IS zu reisen und sich dort der Vereinigung anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen“, so die Ermittler.
Noch vor dem Abflug griff die Polizei ein. E. wurde am Flughafen auf dem Weg zum Boarding festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft – zunächst auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21. Februar 2025. Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Der neue Haftbefehl des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof ersetzt nun die Entscheidung der Vorinstanz.

In Russland werden regelmäßig „IS“-Anhänger festgenommen – zum großen Teil stammen diese aus dem Kaukasus oder Zentralasien.
„Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“
Dem Beschuldigten werden neben der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auch die versuchte Mitgliedschaft beim „IS“ sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Rechtsgrundlagen sind unter anderem § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs sowie § 89a StGB.
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