Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung: Wegen dieser Vergehen war der U-Bahn-Killer Ariop A. polizeibekannt
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Der 25-jährige Ariop A., der in der vergangenen Woche eine 18-Jährige vor eine U-Bahn gezerrt und damit getötet hatte, war nicht vorbestraft. Ein aktueller Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten weist keine Eintragungen auf. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen trotzdem Erkenntnisse über ihn vor.
Wie NIUS auf Anfrage von der Staatsanwaltschaft erfuhr, soll der 25-jährige Südsudanese am 16. Mai 2025 das Gelände seiner ehemaligen Wohnunterkunft nicht verlassen haben, obwohl er zuvor der Unterkunft verwiesen worden war. Der Verantwortliche der Wohnunterkunft alarmierte daraufhin die Polizei. Als A. sich auch im Beisein der Polizei weigerte, das Gelände zu verlassen, stellte der Verantwortliche einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Als die Polizeibeamten ihn daraufhin in Richtung Ausgang des Geländes führten, soll er sich weggedreht haben und aktiv in die entgegengesetzte Richtung gegangen sein, um sich aus dem Griff der Beamten zu lösen.

Spuren, die von „Randale“ zeugen: Hinter dieser Tür wohnte Ariop A.
Widerstandshandlungen „sehr geringfügig“
Die Beamten wurden dabei nicht verletzt. Gegen den späteren U-Bahn-Killer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Das Verfahren wurde am 2. Januar 2026 wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Widerstandshandlungen wurden von den Polizeibeamten als „sehr geringfügig“ beschrieben und hätten lediglich über einen äußerst kurzen Zeitraum stattgefunden. Als man ihn auf das Polizeikommissariat brachte, habe der Beschuldigte sich ruhig verhalten. Er habe, so heißt es weiter, stark unter dem Eindruck des Geschehens gestanden, da er gezwungen gewesen sei, die Einrichtung zu verlassen.

Ein zweistöckiger Containerbau: Auf der oberen Etage lebte der Südsudanese mit 13 Mitbewohnern.
Ein weiteres Verfahren betraf den Verdacht einer wechselseitigen Körperverletzung vom 26. Juni 2025, bei der der Südsudanese erheblich verletzt wurde. Die Ursache der Auseinandersetzung lasse sich der Akte nicht entnehmen, so die Staatsanwaltschaft Hamburg. Der vermeintlich Geschädigte hatte weder eine Zeugenaussage getätigt, noch einen Strafantrag gestellt. Das Verfahren gegen Ariop A. wurde eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden konnte. Gegen den vermeintlich Geschädigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Beschuldigten eingeleitet.

Beamte sichern den Tatort an der Haltestelle Wandsbek-Markt.
Gegenstand eines weiteren Verfahrens ist eine Sachbeschädigung und eine versuchte Körperverletzung am 5. Januar 2026 auf dem Gelände von „Fördern und Wohnen“. Der Beschuldigte soll gegen die Zimmertür seines Mitbewohners getreten und einen auf dem Flur befindlichen Plastikstuhl beschädigt haben. Zudem soll er den Mitbewohner gegen den Arm geschlagen haben, wobei dieser jedoch keine Schmerzen verspürt habe. Das Verfahren wurde nach § 154 Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt.
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