Keine Anklage im Mordfall Liana K.: Staatsanwaltschaft hält Muhammad A. für schuldunfähig
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Die Staatsanwaltschaft Göttingen erhebt im Fall der getöteten 16‑jährigen Liana K. keine Anklage. Gegen den mutmaßlichen Täter Muhammad A. werde stattdessen ein Sicherungsverfahren geführt. Nach Einschätzung der Ermittler war der irakische Asylbewerber zur Tatzeit aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie schuldunfähig, berichtet die Junge Freiheit.
Nach bisherigen Ermittlungen soll A. die Jugendliche am 11. August am Bahnhof Friedland vor einen mit rund 100 Kilometern pro Stunde durchfahrenden Güterzug gestoßen haben. Liana K. kam dabei ums Leben. Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, weil A. zum Tatzeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig war.
Anstelle einer Anklage reichte die Staatsanwaltschaft eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Göttingen ein. Ziel eines solchen Verfahrens ist nicht eine Freiheitsstrafe, sondern gegebenenfalls die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung oder einer Entziehungsanstalt.
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums war bei einer Untersuchung im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende im April 2025 zunächst keine psychische Erkrankung festgestellt worden. In den Monaten danach hielt sich A. jedoch mehrfach kurzzeitig in psychiatrischer Behandlung auf, unter anderem am Tag vor der Tat. Bereits im Juli hatte er Wahnvorstellungen geäußert, wonach man ihn mit Gas, Strom und Gift töten wolle.
Nach dem Tod von Liana K. gab die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Schuldfähigkeit in Auftrag. Seit Ende August befindet sich Muhammad A. auf Grundlage eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Göttingen im Maßregelvollzugszentrum Moringen.
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