Weil sie strafunmündig sind: Polizei muss 104.233 „tatverdächtige Kinder“ laufen lassen
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In Deutschland sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren strafunmündig (§ 19 StGB). Da das hinreichend bekannt ist, kommt es immer wieder zu Straftaten Minderjähriger, die dann aber nicht verfolgt werden können. Erst kürzlich deckte Europol auf, wie kriminelle Netzwerke Kinder und Jugendliche für ihre Aktivitäten anlocken und einbinden.
Die AfD wollte von der Regierung Zahlen und Fakten zu jungen Tätern haben. Das Bundesinnenministerium hat auf die Anfrage geantwortet. Demnach zählte die Polizei im vergangenen Jahr 104.233 „tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren“. Anteil an den „Straftaten insgesamt“: 4,6 Prozent.
Hier weitere Zahlen nach Deliktbereichen:
- 12.377 „tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren“ begingen Taten im Bereich der Gewaltkriminalität. Anteil: 6,5 Prozent.
- Im Deliktbereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen wurden im vergangenen Jahr 22 minderjährige Tatverdächtige registriert. Anteil: 0,8 Prozent.
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge: 120 Tatverdächtige. Anteil: 1,2 Prozent.
- Gefährliche und schwere Körperverletzung: 10.850 Tatverdächtige. Anteil: 7,1 Prozent.
- Vorsätzliche einfache Körperverletzung: 15.430 (4,5 Prozent).
- Diebstahl unter erschwerenden Umständen: 2994 (3,7 Prozent).
- Sachbeschädigung: 10.458 (8,9 Prozent).
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