Lebenslange Haft: Syrischer Folterarzt arbeitete jahrelang in deutschen Kliniken
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Ein syrischer Arzt, der jahrelang unbehelligt an deutschen Kliniken praktizieren konnte, muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilte Alaa M. am Montag wegen mehrfacher Folter und zweifachen Mordes an Zivilisten in Syrien – und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der heute 40-Jährige in den Jahren 2011 und 2012 im Militärkrankenhaus der syrischen Stadt Homs Teil einer sogenannten „Beseitigungsgruppe“ war – einer Ärzteclique, die systematisch Gefangene der syrischen Opposition misshandelte und tötete. Zwei Menschen starben, neun weitere erlitten schwerste Verletzungen. Alaa M. soll seine Opfer getreten, geschlagen und deren Wunden angezündet haben. „Der Angeklagte genoss es vor allem, ihm minderwertig und unterlegen erscheinenden Menschen körperliche Schmerzen zu bereiten“, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller in der Urteilsbegründung.
Fast dreieinhalb Jahre dauerte der Prozess. Ohne die Aussagen mutiger Überlebender, die trotz Einschüchterungsversuchen des Assad-Regimes öffentlich vor Gericht aussagten, hätte es keine Verurteilung gegeben. Die Zeugen schilderten teils grausame Details aus den unterirdischen Verhörzellen des syrischen Militärs.

Der Folterarzt bei der Urteilsverkündung
Alaa M. baute sich in Deutschland eine Existenz auf
Nach seiner Flucht aus Syrien baute sich Alaa M. in Deutschland eine neue Existenz auf – als Orthopäde in verschiedenen Kliniken, zuletzt in Bad Wildungen (Nordhessen). 2020 wurde er festgenommen, nachdem ihn syrische Opfer in einer TV-Dokumentation wiedererkannt hatten. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.
Möglich wurde der Prozess durch das sogenannte Weltrechtsprinzip. Es erlaubt deutschen Gerichten, Völkerrechtsverbrechen auch dann zu ahnden, wenn sie im Ausland und von Ausländern begangen wurden. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gefordert – und bekam recht. Alaa M.s Verteidiger hatten Freispruch verlangt. Ihr Mandant bestreitet die Taten bis heute und spricht von einer Verschwörung gegen sich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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