Motiv des Magdeburg-Täters laut Staatsanwalt „Unzufriedenheit mit dem Umgang mit saudi-arabischen Flüchtlingen in Deutschland“
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Nach ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Magdeburg liegt die Motivlage für den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt Magdeburg in der „Unzufriedenheit mit dem Umgang mit saudi-arabischen Flüchtlingen in Deutschland“. Das sagte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Walter Nopens, bei einer Pressekonferenz am Samstag.
Gleichzeitig betonte Nopens, dass die Motivlage aktuell noch Gegenstand von Ermittlung ist und der Täter vernommen werde. Nach aktueller Erkenntnislage sei der 50-jährige Mann aus Saudi-Arabien weder als Gewalttäter, noch als Islamist bekannt gewesen. Bei dem Mann handelt es sich um den in Bernburg lebenden Taleb al-Abdulmohsen, der sich in sozialen Medien als Islamkritiker und saudischer Oppositioneller geriert hat.
Zuvor hatte Welt unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, dass es im vergangenen Jahr eine „Gefährdungsbeurteilung“ des Mannes gegeben hat. Das Landeskriminalamt (LKA) in Magdeburg kam jedoch gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) zu dem Ergebnis, dass von al-Abdulmohsen „keine konkrete Gefahr“ ausgehe. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt war beteiligt, hat aber keine eigenen Ermittlungen eingeleitet. Auch eine Gefährderansprache habe es bei dem 50-Jährigen nicht gegeben.
Die Bild hatte berichtet, dass Taleb al-Abdulmohsen 2013 von einem Gericht verurteilt worden war. Der Grund seiner Verurteilung: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Das heißt: Die Behörden sahen ihn schon damals offenbar als gefährlich an, hielten es für glaubwürdig, dass er seine Drohungen wahr machen könne. Das Amtsgericht Rostock verurteilte ihn deshalb am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 10 Euro. Nur drei Jahre später stellte al-Abdulmohsen einen Asylantrag in Deutschland, welcher binnen vier Monaten positiv beschieden wurde.
Wie der Spiegel berichtet, sollte der Mann am Vortag der Tat in Berlin am Gericht wegen „Missbrauch von Notrufen“ zu einer Verhandlung erscheinen. Dafür erhielt er einen Strafbefehl über 20 Tagessätze à 30 Euro. Der angesetzten Einspruchsverhandlung blieb der Mann, jedoch fern. Wie der Spiegel weiter berichtet, soll Taleb A. im November und Dezember mehrfach im Maritim-Hotel in Magdeburg übernachtet haben. Das Magazin berichtet unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass er sich dort womöglich auf die Tat vorbereitet haben könnte. Zudem seien drei Warnungen von saudischen Behörden zum Mann eingegangen, ob und wie diese bearbeitet wurden, ist unklar.
Das Täterhaus unweit von Magdeburg:
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