München-Attentäter Farhad Noori soll eigene Fluchtgeschichte erfunden haben
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Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf eine Demonstration in München, Farhad Noori, soll nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München seine Fluchtgeschichte erfunden haben. Das geht aus einer Entscheidung vom 9. Oktober 2020 hervor, über die der Spiegel exklusiv berichtet. Der heute 24-Jährige hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt.
Das Gericht bestätigte in seiner 17-seitigen Urteilsbegründung die Entscheidung des BAMF. Die Richter stellten klar: „Dieser hat die Geschichte nur erfunden, um ein Bleiberecht zu erhalten.“ Laut dem Urteil ist Noori afghanischer Staatsbürger mit tadschikischer Volkszugehörigkeit. In seinen Asylanhörungen 2017 hatte er erklärt, in seiner Heimat von einer kriminellen Bande verfolgt worden zu sein, die bereits seinen Vater getötet habe. Nach der Freilassung der Täter seien er und seine Familie weiter bedroht worden. Er berichtete von nächtlichen Angriffen auf das Haus und Verfolgungen auf dem Schulweg. Schließlich sei er 2015 aus Afghanistan geflohen und Ende 2016 nach Deutschland gelangt, so der Spiegel.
Doch weder das Bamf noch das Verwaltungsgericht hielten diese Darstellung für glaubhaft. Die zuständige Richterin urteilte, die Schilderungen seien „nicht glaubhaft“, da sie „detailarm und lebensfremd“ wirkten. Zudem habe es „Unstimmigkeiten“ in seinen Aussagen gegeben. Eine ernsthafte Bedrohung in Afghanistan sei daher „unwahrscheinlich“.

Rucksack und Schuhe am Tatort.
Laut dem Gerichtsurteil arbeitete Farhad Noori in Afghanistan als Fliesenleger. Vor seiner Reise nach Europa hielt er sich mit einem Visum im Iran auf. Im Asylverfahren legte er 2017 Atteste vor, die ihm unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigten und auf einen „unterdurchschnittlichen“ IQ hinwiesen. Das Urteil stellte jedoch klar, dass er zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht wegen psychischer Probleme in Behandlung war.
Aufenthalt in Deutschland trotz abgelehntem Asyl
Ende 2020 wurde Noori als „vollziehbar ausreisepflichtig“ eingestuft. Ob eine Abschiebung tatsächlich versucht wurde, ist nicht bekannt. Im April 2021 erhielt er eine Duldung, wodurch eine Abschiebung vorerst ausgesetzt wurde. Einige Monate später, im Herbst 2021, wurde ihm eine befristete Aufenthaltserlaubnis als „gut integrierter Volljähriger“ gewährt. Bis zum mutmaßlichen Anschlag am Donnerstag lebte er legal in München.

Der Attentäter arbeitete als Ladendetektiv und Sicherheitskraft.
Tat mit islamistischem Hintergrund
Am Donnerstag soll Farhad Noori mit einem Mini Cooper gezielt in eine Verdi-Demonstration in München gefahren sein. Nach Angaben der Polizei wurden dabei 36 Menschen verletzt, zwei davon schwer. Die Generalstaatsanwaltschaft München stuft die Tat als mutmaßlich islamistisch motiviert ein.
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