Schuldunfähig: Urteil gegen Syrer nach Axt-Angriff im ICE
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Ein Syrer (21) attackierte Fahrgäste in einem ICE mit Axt und Hammer – jetzt fiel das Urteil.
Die Tat ereignete sich vor gut einem Jahr in einem ICE in Niederbayern: Ein 21-jähriger Syrer griff mehrere ahnungslose Reisende mit einer Axt und einem Hammer an. Jetzt hat das Landgericht Regensburg die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der Mann gilt laut Gericht als schuldunfähig.
Die Vorsitzende Richterin erklärte nach der Urteilsverkündung, der 21-Jährige leide an einer Schizophrenie, die er während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger entwickelt habe. Er habe Stimmen gehört, „mit imperativem Charakter“, so die Richterin weiter. Er habe sich bedroht gefühlt und geglaubt, in einer Notwehrsituation zu sein.
Richterin: Zufall, dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam
Das Gericht sah die Tatbestände des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an. Am 3. Juli 2025 kam der ICE bei Straßkirchen westlich von Deggendorf zum Stehen. Zwei Menschen erlitten durch die Attacke schwere Verletzungen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, war schlicht Zufall, so die Richterin.

Der 21-jährige Angeklagte beim Prozess – nun fiel das Urteil.
Der Syrer war in Österreich als Asylbewerber gemeldet und dort bereits mehrfach verurteilt worden. Ein Fahrgast will laut Polizei gehört haben, wie er die Worte „Allahu Akbar“ gesprochen hat, hieß es damals. Hinweise auf einen extremistischen Hintergrund lägen nicht vor, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bereits kurz nach der Attacke.
Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklagevertreter hatten übereinstimmend die Einweisung in die Psychiatrie gefordert. Wegen der erheblichen Wiederholungsgefahr bleibt der 21-Jährige in einer psychiatrischen Einrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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