Thüringen: Männlicher Kinderschänder in Frauenknast verlegt
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Ein männlicher Straftäter, der wegen Kindesmissbrauchs in drei Fällen verurteilt ist, wurde in ein Frauengefängnis verlegt.
Noch in der Haft änderte der verurteilte Kinderschänder aus Thüringen seinen Geschlechtseintrag und wurde ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht. Das zeigt ein Gerichtsbeschluss, der NIUS exklusiv vorliegt.
Fälle wie dieser aus der JVA Tonna in Thüringen offenbaren die dramatischen Folgen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes: dass männliche Insassen ihr Geschlecht ändern, um dem Männergefängnis zu entfliehen.
Gesetzgeber hat sich von der biologischen Realität verabschiedet
Dem Richter sind – trotz der offensichtlichen Provokation des Verurteilten – die Hände gebunden. Im Schreiben des Gerichts heißt es:
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) eröffne mit seinen Regelungen „die absurde Möglichkeit, dass es innerhalb weniger Tage oder Wochen in Deutschland Millionen von Frauen mit Penis oder Millionen von Männern mit Vagina geben könnte.“
„Es ist eine einfache Wahrheit, die jedem Schulkind bekannt ist, dass der Unterschied zwischen Mann und Frau zu einem ganz überwiegenden Teil ein objektiver, biologischer, physiologischer Unterschied ist.“
„Von dieser einfachen Wahrheit, von dieser biologischen Realität, hat sich der deutsche Gesetzgeber in ideologischer Verblendung verabschiedet.“
„Die Antragstellerin ist zwar biologisch ein Mann, juristisch aber eine Frau. Denn ihr aktueller Geschlechtseintrag ist „weiblich“. Gemäß § 6 Abs. 1 SBGG hat sie daher einen Anspruch darauf, als Frau behandelt zu werden.“
„Das ist völlig lebensfremd“
Weiter heißt es in dem Schreiben: Der Gesetzgeber habe die Frage des Geschlechts „zu einem reinen Verwaltungsvorgang degradiert, nämlich allein zu der Frage, welches Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen ist. Das ist völlig lebensfremd und hat mit der Realität nicht mehr viel zu tun.“ „Der Wechsel des Geschlechts nach dem SBGG ist ebenso einfach wie die Zulassung eines Pkw zum Straßenverkehr, nämlich durch Anmeldung bei der zuständigen Behörde.“ Dies sei „absurd“.
Außerdem sei das Gesetz in sich selbst widersprüchlich, so der Richter: „Wenn das Gesetz einerseits auf die Geschlechtsidentität abstellt, kann es nicht andererseits deren Wechsel einmal pro Jahr erlauben.“
Verurteilte Kriminelle nutzen Gesetz schamlos für sich aus
Der verurteilte Kinderschänder in Thüringen oder auch der Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich nutzen das Gesetz schamlos für sich aus und führen die Justiz vor.
Der Richter aus Thüringen erklärt: „Bei dieser ganzen Unordnung, man könnte auch von Chaos sprechen, das der Gesetzgeber angerichtet hat, bleibt aber der Grundsatz festzuhalten: Grundsätzlich ist der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag maßgeblich im Rechtsverkehr für die Frage, ob ein Mensch Mann oder Frau ist. Und es bleibt ein weiterer Punkt festzuhalten, dass nämlich grundsätzlich nur der Bundesgesetzgeber befugt ist, allgemeine Regelungen über das Geschlecht, ob also jemand Mann oder Frau ist, zu treffen.“
„Anspruch darauf, als Frau behandelt zu werden“
„Die Antragstellerin ist zwar biologisch ein Mann, juristisch aber eine Frau. Denn ihr aktueller Geschlechtseintrag ist „weiblich“. Gemäß § 6 Abs. 1 SBGG hat sie daher einen Anspruch darauf, als Frau behandelt zu werden. Die Verwahrung der Antragstellerin als Frau in einem Männergefängnis ist offenkundig rechtswidrig. Die Antragstellerin ist daher sofort in die für den Vollzug von Freiheitsstrafen an Frauen zuständige JVA Chemnitz zu verlegen.“

Marla-Svenja Liebich
Die Verlegung erfolgte am vergangenen Dienstag. Im Fall Liebich entschied die Gefängnisleitung jetzt, ihn – trotz eines geänderten Geschlechtseintrags – in ein Männergefängnis zu verlegen.
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