Zugbegleiter zu Tode geprügelt: 10 Jahre Gefängnis für Schaffner-Killer
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Im Fall der tödlichen Prügelattacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen nach der Tat vor fünf Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Er ist griechischer Staatsbürger, der nach eigenen Angaben in Luxemburg lebt.

Der Angeklagte in Handschellen im Landgericht Zweibrücken. Er ist griechischer Staatsbürger.
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Der 26-Jährige hatte den Schaffner in einem Regionalzug Anfang Februar so heftig geprügelt, dass der 36-jährige Serkan C. eine tödliche Hirnblutung erlitt. Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den Griechen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Urteil ist ein Schlag ins Gesicht“
Der Anwalt der Hinterbliebenen kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision beim Bundesgerichtshof an. „Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht“, sagte Yalcin Tekinoglu. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge seien ein „Fehlurteil“.
Die Familie blieb der Urteilsverkündung aus Protest fern. Aus Sicht der Angehörigen hätte das Gericht zumindest ein Tötungsdelikt prüfen müssen. Auch die Verteidigung erwägt nach eigenen Angaben, das Urteil überprüfen zu lassen.
Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über die Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat Anfang Februar in einem Regionalexpress bei Landstuhl ist durch Überwachungskameras dokumentiert. Der angeklagte Grieche hatte keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nachdem ihn der Zugbegleiter zum Aussteigen aufgefordert hatte, eskalierte die Situation.

Serkan C. war Zugbegleiter mit Leib und Seele. Er wurde im Dienst zu Tode geprügelt. Der Täter bekam in erster Instanz nur 10 Jahre Haft – der Anwalt der Hinterbliebenen kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision an.
Video der Tat ist schwer zu ertragen
Auf einem tonlosen Video sind mehrere schnelle und harte Faustschläge gegen Kinn, Brust und Kopf von Serkan C. zu sehen. Kurz darauf bricht der Mann in Uniform bewusstlos zusammen. Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen, der Schwerverletzte notärztlich versorgt. Zwei Tage später starb der alleinerziehende Vater von zwei minderjährigen Söhnen im Krankenhaus.
Staatsanwalt: „Völlig sinnfreier Ausraster“
Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Nebenklage wies dies als „unaufrichtig“ zurück. Der Täter habe den Tod des Zugbegleiters zumindest billigend in Kauf genommen.
Die Verteidigung plädierte auf einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und eine Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Staatsanwalt Christian Horras bezeichnete die Tat als „völlig sinnfreien Ausraster“ aus einem nichtigen Anlass. Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter diesem Antrag.
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