Correctiv scheitert auch vor dem Oberlandesgericht gegen NIUS
Ein Beitrag von
Das Medienportal Correctiv hat auch in zweiter Instanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen NIUS verloren. Zuvor hatte bereits das Landgericht Hamburg gegen das umstrittene Portal entschieden.
Es ging dabei um diesen Text. Das Hanseatische Oberlandesgericht schloss sich nun dem Landgericht an: Die Berichterstattung von NIUS sei korrekt.
Um was ging es konkret?
Unter der Überschrift „Geburt der Deportationslüge“ schrieb NIUS sinngemäß, dass viele Medien wochenlang über angeblich von Correctiv enthüllte Deportationspläne berichtet hatten. Das Portal fühlte sich mit dieser Darstellung in seinen Rechten verletzt, weil es selbst nie behauptet haben will, in Potsdam wären Deportationspläne geschmiedet worden. In dem kontroversen Artikel ist allerdings von einem „…‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern…“ die Rede.
Zum Hintergrund: Die vertrackte Lage in der Deportationsfrage resultiert daraus, dass Correctiv mit vielen rhetorischen Suggestionen und schiefen historischen Analogien gearbeitet und so einen schlichtweg verwirrenden Text publiziert hatte. Das kritisieren inzwischen zahlreiche große Medien, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung.

Bekannt für wichtige Siege im Namen Meinungsfreiheit: NIUS-Anwalt Joachim Steinhöfel. Hier mit Kolumnist Henryk M. Broder im Prozess gegen Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor (2019).
Juristisch angegriffen hatte Correctiv unter anderem diese Passage (ausführlicher hier):
„Nachdem wochenlang in deutschen Medien verbreitet worden war, auf einem angeblichen rechten ‚Geheimtreffen‘ in Potsdam seien vom Medienportal Correctiv enthüllte ‚Deportationspläne‘ besprochen worden, bekräftigte Correctiv im März vor dem Landgericht Hamburg: Es sei ‚zutreffend‘, ‚dass die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere Grundgesetz-widrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben‘.“
Correctiv wirft NIUS vor, damit fälschlicherweise behauptet zu haben, dass dem Correctiv-Bericht zufolge die Teilnehmer des Potsdamer Treffens Deportationspläne besprochen hätten... Deswegen zog das Portal vor Gericht.
Nun weist auch das Oberlandesgericht Hamburg Correctiv diesen Vorwurf zurück.
In der Entscheidung des OLG heißt es: „Die Verwendung der Worte ‚immer wieder‘ und ‚wochenlang‘ spricht vielmehr für die Textinterpretation des Landgerichts, dass die mehrfache Verbreitung durch Dritte, also andere Medien, gemeint ist“, so das Hanseatische Oberlandesgericht. Das Landgericht Hamburg hatte einen Monat zuvor darauf hingewiesen, dass das Wort „nach“ und die Passivkonstruktion („wurde … verbreitet“) zusammen bedeuten, dass andere Medien die fragwürdige Deportationsbehauptung verbreitet hatten.
Aufgrund der nicht zu übersehenden defizitären Sprach- und Verständnisfähigkeiten seitens Correctivs schlussfolgerte Reachtsanwalt Joachim Steinhöfel seinerzeit, dass „die weltanschaulich stramm linientreuen ‚Faktenchecker‘ nicht die Demokratie stärken, wenn sie gegen andere Presseorgane vorgehen, weil sie schon mit dem Verständnis einfacher Sätze in deutscher Sprache überfordert sind.“ Das wären freilich schlechte Voraussetzungen im Journalismus.
Correctiv klagt erneut gegen NIUS
Correctiv legte nicht nur gegen die damalige Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel ein, sondern rief das Landgericht Hamburg erneut auch wegen des NIUS-Berichts an, der über die Correctiv-Niederlage berichtete. In diesem Bericht hatte Rechtsanwalt Steinhöfel, der NIUS gegen Correctiv vertritt, die Niederlage kommentiert und dabei auch auf wiederholte gerichtliche Verbote der Faktenchecks von Correctiv hingewiesen. Correctiv behauptet nun, es gebe lediglich einen rechtskräftig verbotenen Faktencheck.
Correctiv behauptet vor Gericht: „Steinhöfel lügt“.
Correctivs Anwältin, eine Berufsanfängerin, die sich zuvor mit „antidiskriminierungsrechtlichen Fragestellungen im Sozialrecht“ beschäftigt hat, trägt über Steinhöfel vor: „Er lügt“. Steinhöfel zu NIUS: „Das Verfahren wird sicher unterhaltsam. Ich habe bereits negative Feststellungsklage erhoben. Man gewinnt den Eindruck, dass die Inkompetenz von Correctiv auch deren anwaltliche Erfüllungsgehilfen infiziert hat.“
Lesen Sie auch:
Correctiv will 200.000 Euro mit obskurer Zaubertinte aus Grundgesetz-DNA einnehmen
Mehr NIUS:
Karl Lauterbach teilt bei Lanz aus: „Dieser Zirkus erinnert mich an das Lügen-Gerede von Lindner“
Plötzlich gegen die Brandmauer: Hat die Bild-Zeitung ihren AfD-Kurs geändert?
Die fatale Rolle der UNRWA: ZDF will TV-Doku über das Palästinenserhilfswerk nicht zeigen
Die Empörungswelle gegen die neue NIUS-Werbekampagne
„Ausgelassen gefeiert“: So verharmlost die Tagesschau die Gewalt von Paris
Neuer „Digitale Medien-Staatsvertrag“: Greift der Staat schon diesen Sommer nach den Algorithmen?
NIUS jetzt auch auf WhatsApp
CDU-Politiker Roland Koch über Schwarz-Rot bei Lanz: „Wir sind in einer Gefangenschaft mit der SPD“
Mehr NIUS:
Die Empörungswelle gegen die neue NIUS-Werbekampagne
„Ausgelassen gefeiert“: So verharmlost die Tagesschau die Gewalt von Paris
Neuer „Digitale Medien-Staatsvertrag“: Greift der Staat schon diesen Sommer nach den Algorithmen?
NIUS jetzt auch auf WhatsApp
CDU-Politiker Roland Koch über Schwarz-Rot bei Lanz: „Wir sind in einer Gefangenschaft mit der SPD“
Hitzewelle in Frankreich: Tagesschau erklärt ertrunkene Menschen zu Hitzetoten
Gabriel widerspricht Bas: Einwanderung in Sozialsysteme? „Na klar!“
Angriff auf die Pressefreiheit? Wie der Staat durch „Public Value” bestimmen will, was wir auf Social Media sehen
Felix Perrefort
Artikel teilen
Kommentare