„Geheimtreffen in Potsdam“: Das ist die eidesstattliche Versicherung gegen die Correctiv-Recherche
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Die Correctiv-Causa rund um die Berichterstattung über den „Geheimplan gegen Deutschland“ landet vor Gericht: Vor zehn Tagen hatte der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der auch an dem Treffen im Gasthaus am Lehnitzsee teilgenommen hatte, einen Antrag auf einstweilige Verfügung am Landgericht in Hamburg gegen Correctiv gestellt.
Vosgeraus Antrag selbst wendet sich nicht gegen den Artikel als Ganzes, sondern gegen einzelne Passagen, in denen es um seinen Vortrag zum Briefwahlrecht geht. Im Zusammenhang damit sei Vosgerau, so der Staatsrechtler, falsch wiedergegeben worden. Auch sollen Ausführungen seiner beantworteten Presseanfrage, die NIUS vorliegt, nicht vollständig wiedergegeben worden sein.
Dem Antrag auf einstweilige Verfügung sind sieben eidesstattliche Versicherungen als Anlage hinzugefügt. Sie dienen als zusätzliches Glaubhaftmachungsmittel, um die zentrale These des Artikels, wonach am 25. November die Vertreibung von deutschen Staatsbürgern nach ethnischen und rassistischen Kriterien geplant wurde, zu widerlegen.
NIUS dokumentiert die eidesstattlichen Versicherungen im Wortlaut. Die sieben Unterzeichner sind der Redaktion bekannt, der Wortlaut in den Dokumenten unterscheidet sich nur minimal.

Die Eidesstattlichen Versicherung im Wortlaut
Eidesstattliche Versicherung
Belehrt über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt gemäß §§ 156, 161 StGB versichere ich,
Folgendes zur Vorlage bei Gericht an Eides statt:
Ich war auf dem im Correctiv-Bericht vom 10.01.2024 beschriebenen Treffen in Potsdam anwesend.
Auf dem besagten Treffen in Potsdam am 25.11.2023 wurde weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant, noch wurde besprochen, Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen.
Richtig ist vielmehr Folgendes:
Das Thema „Remigration“ war das Thema eines der vielen verschiedenen Vorträge des Tages, nämlich Thema des Vortrags von Martin Sellner und einer Fragerunde unmittelbar im Anschluss an diesen Vortrag.
Ob Herr Sellner dem in Deutschland vor Erscheinen des Correctiv-Berichts völlig ungebräuchlichen Begriff „Remigration“ – im Allgemeinen einen bestimmten und klar definierten Sinn beilegt, ist mir nicht bekannt. Für mich steht dieser Begriff in einer Wortstammfolge völlig unverfänglicher Definitionen wie Immigration = Einwanderung, Emigration = Auswanderung und Remigration = Rückwanderung.
In seinem Vortrag am 25. November 2023 vermittelte Herr Sellner jedenfalls nicht den Eindruck, das verwendete Wort Remigration ganz übergreifend für unterschiedliche Sachverhalte, die die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer betreffen, zu deuten. Auf jeden Fall hat der den Begriff aber nicht für die Ausweisung von Deutschen ins Ausland gebraucht, was ja auch sprachlich keinen Sinn machen würde.
Ob eine andere Definition des Begriffs „Remigration“ möglicherweise Martin Sellners Buch „Regime-Change von rechts“ zu entnehmen ist, ist mir unbekannt, weil ich das Buch nicht gelesen habe.
Soweit Martin Sellner in seinem Vortrag von einer Remigration gesprochen hat, so hat er in seinem Vortrag nur davon gesprochen, dass vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber, sowie Asylbewerber, deren Aufenthaltsberechtigung erlischt, zeitnah ausgewiesen werden sollten.

Der Schauplatz des Geheimtreffens: die Villa Adlon in Potsdam.
Dabei hat Herr Sellner in seinem Vortrag deutlich gemacht, dass es ihm bei der „Remigration“, nicht darum ginge, dass Ausländer per se ausgewiesen werden sollten, etwa weil sie Ausländer sind, sondern dass das Ziel die zeitnahe rechtsstaatlich gebotene Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sei und straffällige und schlecht integrierte Ausländer des Landes zu verweisen.
Dabei ging es in dem Vortrag Sellners thematisch weder um eine Ausweisung von Ausländern mit deutscher Staatsangehörigkeit, noch thematisierte, forderte oder befürwortete Herr Sellner eine Ausweisung aufgrund oder anhand wie auch immer gearteter rassistischer Kriterien, wie beispielsweise der Hautfarbe oder der Herkunft. Es wurde also nicht die Remigration per se aller Ausländer oder aber von Menschen mit besonderen Merkmalen, wie einer bestimmten Hautfarbe oder Ähnlichem gefordert, propagiert oder von Herrn Sellner besprochen oder vorgeschlagen. Sein Vortrag fokussierte sich auf die Ausweisung ausreisepflichtiger Ausländer und dies mit der Motivation, die Ausreise straffälliger und schlecht integrierter ausreisepflichtiger Ausländer zu fordern und zu fördern.
Die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund oder die Ausweisung anhand rassistischer Kriterien wie Hautfarbe und Herkunft war nicht Gegenstand des Vortrags.
Erst auf die im Bericht geschilderte Rückfrage von Frau Silke Schröder im Anschluss an den Vortrag Sellners, dass Personen mit deutschem Pass nicht abgeschoben werden könnten, hat sich Herr Sellner überhaupt und erst nach seinem Vortrag zu deutschen Staatsbürgern geäußert. Dabei ging Herr Sellner aus meiner Sicht bezüglich der vormaligen Ausländer mit deutschem Pass erkennbar davon aus, dass man diesen Personen weder den Pass entziehen könne, noch dass man diese ausweisen könne oder solle.
Herr Sellner sagte auf diese Rückfrage, dass Personen mit deutschem Pass, die Islamisten seien oder aber Clankriminelle, dadurch begegnet werden sollte, dass der Rechtsstaat entsprechende Straftaten entschieden verfolge und dass diese Personen darüber zu dem Ergebnis kommen würden, entweder ihr Verhalten zu ändern und sich rechtmäßig verhalten oder aber sich möglicherweise zu überlegen, ihre kriminellen Tätigkeiten ins Ausland zu verlegen, wo ihnen dann nur in geringerem Maße eine rechtsstaatliche Verfolgung der Straftaten drohe. Sellner empfahl aber keinesfalls „Sonderstrafgesetze“ oder „Sonderregeln über die Strafzumessung“ für Deutsche mit Zuwanderungshintergrund.
Auch auf den rückfragenden Vorhalt von Frau Schröder, dass Ausländer mit deutschem Pass nicht abgeschoben werden könnten, hat Herr Sellner somit keine Abschiebung/Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert – erst recht nicht nach Maßgabe rassistischer Kriterien wie Hautfarbe oder Herkunft –, sondern er hat stattdessen mitgeteilt, dass deren Straftaten entschiedener verfolgt werden sollten, um entweder eine Besserung dieser Person in Deutschland zu erreichen oder aber deren Entscheidung, Straftaten eher im Ausland zu begehen.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass sowohl der vortragende Sellner, wie auch die anderen Teilnehmer des Treffens zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant haben und erst recht keine Remigration von Menschen anhand oder aufgrund rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft.
Unabhängig davon, dass Herkunft und Hautfarbe wie gesagt nicht als Kriterien einer Ausweisung diskutiert wurden, hat Thema „Hautfarbe“ im Rahmen des privaten Treffens am 25. November 2023 niemals eine Rolle gespielt, weder in Vorträgen noch in Diskussionsbeiträgen wurde es überhaupt jemals erwähnt. Dass alle Vorgänge, die Martin Sellner unter dem generalisierenden Oberbegriff „Remigration“ zusammenfasst, seines Erachtens unbedingt legal und verfassungsgemäß erfolgen sollen und müssen, hat Martin Sellner in Rahmen seines Vortrages nicht etwa nebenher eingeflochten, sondern wieder und wieder betont und in den Vordergrund gestellt, er ist regelrecht „darauf herumgeritten“.
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