Nach Verbotsverfügung: „Compact“-Magazin reicht Klage gegen Faeser ein
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Das Compact-Magazin geht nun juristisch gegen das Verbot von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vor.
Am Donnerstag bestätigte das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Klage, die am Mittwochabend eingegangen sei. Mit einem Eilantrag will das Blatt um Chefredakteur Jürgen Elsässer die Auflösung der „Compact-Magazin GmbH“ und die Einziehung ihrer Vermögenswerte schnellstmöglich stoppen. Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist noch offen.
Am 16. Juli hatte das Bundesinnenministerium das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Compact-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Beide richteten sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraph 3 des Vereinsgesetzes“, begründete Nancy Faeser (SPD) die Entscheidung. Einsatzkräfte durchsuchten Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Am Mittwoch hatte NIUS auch den Bundeskanzler mit dem Compact-Verbot konfrontiert: Sind extreme Meinungen nun etwa nicht mehr erlaubt?
Compact wurde seit 2020 durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und gilt seit 2021 als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“. Im Verfassungsschutzbericht heißt es, Compact verbreite in „seinen unterschiedlichen Publikationen antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungsideologische Inhalte“.
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