Drei entscheidende Stimmen plötzlich „hergezaubert“? NDR weist Programmbeschwerde wegen Anti-NIUS-Beitrag ab
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Der NDR-Rundfunkrat hat eine Programmbeschwerde wegen tendenziöser Anti-NIUS-Berichterstattung abgewiesen. Doch der Weg zu dieser Entscheidung wirft erhebliche Fragen auf – und nährt den Verdacht, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zuging. Zuerst berichtete Ex-Tagesschau-Redakteur Alexander Teske über die Unstimmigkeiten bei der Abstimmung.
Es ist der 6. Februar, 12:35 Uhr, als der NDR-Rundfunkrat über eine Programmbeschwerde zu einem Thema berät, das im Sommer 2025 für Wirbel sorgte: Ein Instagram-Beitrag des NDR-Medienmagazins „ZAPP“ mit dem Titel „BILD und NIUS – Warum kommen sie mit Falschmeldungen durch?“ hatte damals behauptet, man könne von der anatomischen Beschaffenheit des Gehirns darauf schließen, ob jemand konservativ eingestellt sei. Der Beitrag wurde wenig später gelöscht, Zuschauer hatten sich beschwert, Moderator und Sender entschuldigten sich für die absurde Aussage. Trotzdem reichten zwei Zuschauer eine Programmbeschwerde ein.
„Ich hab auch neunzehn gezählt“
Der Programmpunkt in der Gremien-Sitzung am 6. Februar beginnt mit einer ungewöhnlich langen Debatte, sie dauert um die 20 Minuten. Im Anschluss wird erhoben, wie viele Menschen eine Abweisung der Programmbeschwerde befürworten und wie viele sie ablehnen. In der Sitzungsaufzeichnung ist zu hören, dass der Vorsitzende Nico Fickinger die Stimmen gegen eine Abweisung laut auszählt.
Der Moderator des Beitrags, Daniel Anibal Bröckerhoff, hat sich öffentlich entschuldigt:
Als er sagt: „Zehn zähle ich“, berichtigt ihn eine Frauenstimme aus dem Hintergrund: „Elf!“. Fickinger stimmt zu: „Elf, ganz genau. Ich bin auf dem rechten Auge blind heute.“ Dann werden die Enthaltungen gezählt, insgesamt 10 sind es. Nachdem Fickinger 19 Stimmen für die Abweisung der Programmbeschwerde gezählt hat, pflichtet ihm eine Frau aus dem Hintergrund bei: „Ich hab auch neunzehn gezählt.“ Nun erkundigt sich Fickinger, wie denn Enthaltungen zu bewerten seien, und erhält die Antwort: „Die Enthaltungen sind weg.“ Heißt: Sie zählen nicht. Fickinger stellt fest: Die Programmbeschwerde ist abgewiesen, keine Staatsvertragsverletzung wurde festgestellt.

Nico Fickinger, Vorsitzender des NDR-Rundfunkrates, im April 2025
Es ist 12:55, als man sich dem nächsten Tagesordnungspunkt widmet. Dass Enthaltungen in Wirklichkeit aber wie Gegenstimmen zu werten sind, erfährt Fickinger später, gegen 13:06 Uhr. Damit hätte eigentlich eine Mehrheit von 21 zu 19 Stimmen gegen die Abweisung – und folglich für die Annahme der Programmbeschwerde – gestimmt. Doch Fickinger behauptet plötzlich: Es gab 22 Stimmen für die Abweisung, 10 Enthaltungen und 11 Stimmen gegen eine Abweisung. Somit sei die Programmbeschwerde mit 22 zu 21 abgewiesen.
Doch: Wo kommen plötzlich die drei Stimmen her, die zuvor noch nicht da waren? Ein Zuschauer schreibt eine Mail, in der er genau diese Frage stellt.

Die Zentrale des Norddeutschen Rundfunks (NDR) am Hugh-Greene-Weg 1 in Hamburg.
„Man kann nicht immer zweifelsfrei alle Leute genau identifizieren“
Um 14:35 Uhr, also fast 90 Minuten später, versucht Fickinger aufzuklären: „Man kann von hier nicht immer zweifelsfrei alle Leute genau identifizieren. Manchmal sitzen sie auch so hintereinander. Deswegen gilt das, was die Damen vom Gremienbüro hier gezählt haben. Die haben den besseren Überblick. Die stehen auch auf. Also wir hatten zu dem Zeitpunkt der Abstimmung – und das kann sich hier auch dadurch, dass einer mal zur Toilette ist oder sonstwas, innerhalb von Minuten ändern – 43 Personen im Raum, 22 Ja, 10 Enthaltungen, 11 Nein, also es ändert sich nichts an dem, wie ich es gesagt hatte. Ich hatte ursprünglich eine andere Zahl genannt, aber das war, weil ich es von hier anders gesehen habe. Aber korrekt ist das, was das Gremienbüro gezählt hat.“
Die Begründung des NDR-Gremienbüros auf eine NIUS-Anfrage ist ähnlich: „Vor der Abstimmungsphase hat sich die Anzahl der Stimmberechtigen im Saal verändert ohne, dass der Rundfunkratsvorsitzende dies einsehen konnte. Darauf wurde er hingewiesen und hat nach diesem Hinweis das korrekte Auszählungsergebnis verkündet.“
Zunächst erhob keines der Gremien-Mitglieder Einspruch
Allerdings lässt die Sendungsaufzeichnung Zweifel an dieser Version aufkommen. Denn nach der Auszählung durch Fickinger und die weibliche Person im Hintergrund beanstandete noch keines der Gremien-Mitglieder die Gesamtzahl der von beiden gezählten 40 Stimmen – obwohl sie direkt neben dem Vorstand saßen und unmittelbar hätten Widerspruch einlegen können. Spätestens nach der öffentlichen Verkündung des ersten Ergebnisses hätten sie das sogar tun müssen. Hinzu kommt: Dass sich Fickinger und die weibliche Person übereinstimmend um drei Stimmen verzählten, ist kaum zu glauben.
Es bleibt also die Frage: Wurden die Stimmen zur Programmbeschwerde wegen einer tendenziösen Anti-NIUS-Berichterstattung absichtlich so manipuliert, dass man die Beschwerde abweisen konnte?
Wird eine Programmbeschwerde als begründet anerkannt, kann das für den Sender spürbare Folgen haben. Neben internen redaktionellen Überprüfungen kann er verpflichtet werden, eine Richtigstellung zu senden oder eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Zugleich entsteht politischer Druck: Eine solche Entscheidung kann Debatten über Staatsferne, Neutralität und journalistische Standards neu entfachen. Gerade bei einem Medium, das von Zwangsgebühren finanziert wird, kann das Legitimationsprobleme aufwerfen.
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Janina Lionello
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