„Es war reiner Zufall“: NDR und Zeit verstricken sich in der Hausfriedensbruch-Affäre in Widersprüche und Lügen
Ein Beitrag von
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen zwei Journalistinnen von ARD und Zeit. Der Vorwurf: Sie sollen sich im Rahmen einer Recherche illegal Zutritt zum Haus eines Unternehmers verschafft und dort fotografiert und gefilmt haben. Die Zeit bestritt dies gegenüber NIUS. Doch dabei verstrickt sie sich immer mehr in Widersprüche. NIUS liegen exklusiv Belege vor, die die Darstellung der Zeit widerlegen.
Am vergangenen Freitag hatte die Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber NIUS bestätigt, dass sie gegen eine Journalistin von der ARD sowie eine Journalistin von der Zeit wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt. Aus der Strafanzeige geht hervor, dass die Journalistinnen nicht bloß unerlaubt ein Haus in Berlin-Dahlem betreten, sondern auch Fotos und Video-Aufnahmen gemacht haben sollen. Sie drangen laut Anzeige durch die Kellertür in das Gebäude ein und versuchten, als sie von den Eigentümern erwischt wurden, zu flüchten.
Brisant ist der Fall auch deshalb, weil sich die Zeit in einem Rechtsstreit mit dem Unternehmer befindet, in dessen Haus die Journalistinnen eingedrungen sein sollen. Vor einigen Jahren hatte die Zeitung einen kritischen Artikel über den Unternehmer veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine der Autorinnen des Zeit-Textes wegen Verleumdung zum Nachteil des Unternehmers. Teile des ursprünglichen Textes mussten nach Gerichtsentscheiden offline genommen werden.
Was wussten die Journalistinnen?
Am Dienstag hatte die Zeit gegenüber NIUS behauptet: „Wem das betroffene Grundstück gehört, war ihnen [den Journalistinnen; Anm. d. Red.] nicht bekannt.“ Der für die ARD zuständige NDR wollte die Recherche der ARD-Journalistin nicht kommentieren, es ist aber davon auszugehen, dass sich Sender und Zeitung abstimmten in der Frage, wie nach außen kommuniziert werden soll. So sprach die Zeit in ihrem Statement ausdrücklich von beiden Journalistinnen, also auch von der ARD-Frau.
Die Zeitung hatte am Dienstag mitgeteilt: „Die beiden Journalistinnen haben sich im Rahmen einer Recherche für das Nachbargrundstück interessiert.“ Sie hätten sich nicht illegal Zutritt verschafft, sondern seien „von Bauarbeitern hereingebeten worden“. Weiter hatte die Zeitung behauptet: „Im Haus haben sich die Journalistinnen nur im Eingangsbereich aufgehalten, wohin sie die anwesenden Personen gebeten hatten. Nachdem die Journalistinnen nach den Hausbewohnern gefragt hatten, konnte ein Telefonkontakt zu Verantwortlichen der Baufirma hergestellt werden, die den Journalistinnen mitteilten, dass ein Kontakt zu den Hauseigentümern nicht möglich sei. Darauf haben sie das Grundstück sofort verlassen. Sie befanden sich insgesamt nur wenige Minuten im Haus. Auf dem Grundstück haben die beiden zu den Hauseigentümern keinen Kontakt gehabt. All dies wird in Ihrer Darstellung nicht oder falsch wiedergegeben. Die Recherchemethoden waren zulässig.“
Die Zeit stellte es also so dar, als seien die Journalistinnen rein zufällig ausgerechnet im Haus jenes Unternehmers gelandet, über den die Zeitung zuvor kritisch berichtet hatte und mit dem sie sich deshalb in einem Rechtsstreit befand. An dieser Version gibt es jedoch erhebliche Zweifel: So liegen NIUS Belege dafür vor, dass die Journalistinnen sowohl vor als auch nach dem mutmaßlichen Hausfriedensbruch zu dem Unternehmer selbst recherchierten.
„Ich brauch leider mehr“
Der mutmaßliche Hausfriedensbruch fand am 11. März dieses Jahres statt. Dass das Grundstück dem Unternehmer gehörte, war den beiden Journalistinnen laut Darstellung der Zeit nicht bekannt. Bereits im April 2023 allerdings stand die ARD-Journalistin im Austausch mit einem anonymen Informanten, der sie auf den Unternehmer und weitere Personen aufmerksam machte. Die Journalistin zeigte dabei insbesondere Interesse an Informationen über den Unternehmer selbst. Sie bat um Unterlagen und ein Gespräch mit dem Hinweisgeber, um „in der Sache weiterzukommen“. Einen Monat später ließ sie den Informanten wissen, dass sich „nichts von Ihren Hinweisen bisher bestätigt“ habe: „Ich brauch leider mehr, um weiterzukommen.“
„Wir geben unser Bestes“
Der Zeit-Frau wurde nach NIUS-Informationen ebenfalls ein kritischer Artikel über den Unternehmer zugesandt. Auch eine weitere Journalistin der Zeit, deren Namen NIUS bekannt ist, hatte sich bereits vor Juni 2023 mit einer Hinweisgeberin über den Unternehmer ausgetauscht: „Ich habe Ihre Hinweise an die investigativ Redaktion weiter gegeben. So etwas braucht leider immer sehr lange, weil man Beweise für all das finden muss. Der Fall [Name des Unternehmers; Anm. d. Red] ist für uns nicht vom Tisch. Wir sammeln derzeit. Es ist in solchen Fällen leider wirklich sehr schwer an die Öffentlichkeit zu gehen. [Name des Unternehmers; Anm. d. Red.] klagt ja wie ein Weltmeister. Aber wir geben unser Bestes!“
Die Nachricht der Zeit-Journalistin bezeugt also, dass die Zeitung dem Unternehmer bereits vor dem mutmaßlichen Hausfriedensbruch auf der Spur war und dass weitere Beweise gesammelt werden sollten. Im März 2024 schließlich sollen die ARD-Frau und ihre Kollegin, die zuvor zu dem Unternehmer recherchiert hatte, sich Zutritt zum Haus des Unternehmers verschafft haben – vollkommen unglaubwürdig, dass sie nicht wussten, dass er dort wohnte. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Schilderungen in der Strafanzeige zutreffen, laut der die Journalistinnen im Inneren des Hauses filmten und fotografierten: Sollten hier die Beweise gesammelt werden, nach denen die Journalistinnen so verzweifelt suchten?
Zeit recherchierte zur Immobilie
Auch nach dem 11. März beschäftigte sich die Redaktion der Zeit weiterhin mit dem Unternehmer. Eine dritte Zeit-Journalistin, deren Namen NIUS ebenfalls bekannt ist und die zuvor bereits kritisch über den Unternehmer berichtet hatte, kontaktierte zahlreiche Mitarbeiter des Unternehmers. NIUS liegen hierfür Belege vor. Dabei soll sich die Zeit-Journalistin für die finanziellen Verhältnisse der Firma des Unternehmers interessiert und sich auch nach der Finanzierung jenes Hauses erkundigt haben, in das ihre Kollegin zuvor eingedrungen war.

In Dahlem finden sich viele Villen. So auch die Dienstvilla des Bundespräsidenten.
Dies verdeutlicht, dass das Ziel der Recherchen von Zeit und NDR eindeutig der Unternehmer selbst war – und keineswegs der ehemalige Nachbar des Unternehmers, Jens Spahn, dem die Recherche angeblich gegolten habe. Dieser wohnte zum fraglichen Zeitpunkt längst nicht mehr dort.
Zahlreiche Behauptungen der Zeit scheinen sich damit als unzutreffend herauszustellen: Die Belege von NIUS legen erstens nahe, dass die Journalistinnen sehr wohl wussten, in wessen Haus sie sich befanden. Und dass sie zweitens nicht über den ehemaligen Nachbarn, sondern über den Unternehmer selbst Informationen sammeln wollten. Dies jedoch lässt auch die Darstellung unplausibel erscheinen, dass die Journalistinnen von den Handwerkern ins Haus gebeten worden seien. Vielmehr soll die Behauptung, die Journalistinnen hätten nichts über den Hausbesitzer gewusst, womöglich das Motiv verschleiern, das die beiden nach Dahlem brachte: die eigene, bislang erfolglose Recherche durch neue Belege voranzutreiben.
Anwalt von Zeit-Journalistin droht NIUS
Die Zeit-Journalistin ließ eine NIUS-Anfrage durch ihren Anwalt beantworten. Der stritt die Vorwürfe nicht ab, wies aber darauf hin, dass eine identifizierende Berichterstattung über Ermittlungsverfahren nur sehr ausnahmsweise zulässig sei. Eine solche Ausnahme liege hier nicht vor. Vor Erhebung einer Anklage dürfe in dieser Sache nicht in identifizierender Weise über die Journalistin berichtet werden.
Im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung hat die Journalistin der ARD mitteilen lassen, es sei zwar richtig, dass es im Zusammenhang mit der Recherche beider Journalistinnen ein Ermittlungsverfahren der Berliner Amtsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs gebe. Der Vorwurf sei jedoch „haltlos“, dies habe man gegenüber der Berliner Amtsanwaltschaft in einer „ausführlichen Stellungnahme“ näher dargelegt. Die beiden Journalistinnen hätten sich keineswegs „illegal Zugang“ zum fraglichen Haus in Berlin Dahlem verschafft, sondern seien von einem Mann in das Haus hereingebeten worden, nachdem die Klingel augenscheinlich nicht funktionierte. Ihrer Darstellung zufolge habe sich das Haus im Umbau befunden und sei nicht bewohnt gewesen. Die Journalistinnen hätten sich nur Eingangsbereich aufgehalten, wohin sie die anwesenden Männer gebeten hatten. Im Schlafzimmer oder in anderen Räumen waren sie nicht. Ihrer Darstellung zufolge seien nur Bauarbeiter anwesend gewesen. Nachdem die Journalistinnen nach den Hausbewohnern fragen, habe ihnen ein verantwortlicher Mitarbeiter der Baufirma mitgeteilt, dass ihnen kein Zugang gewährt werde, worauf die Journalistinnen der Darstellung ihres Anwalts zufolge das Grundstück sofort verlassen hätten. Im Haus hätten sie sich maximal 10 Minuten befunden. Als sie das Haus verlassen hätten, sei ihnen eine Frau gefolgt, mutmaßlich die Eigentümerin, und habe sie auf der Straße angesprochen. Dieser hätten die Journalistinnen nicht erklärt, dass sie sich einen Überblick über das Nachbarhaus hätten verschaffen wollen, sondern dass sie zu Herrn Spahn im Nachbarhaus recherchierten.
Warum die Journalistinnen allerdings das Haus betreten haben, um „zu Herrn Spahn im Nachbarhaus“ zu recherchieren, geht aus dieser Erklärung nicht hervor. Offen bleibt auch, wie und warum die Bauarbeiter vor Ort die Journalistinnen in das Haus gebeten haben sollen. Dass die Klingel nicht funktioniert haben soll, bestreitet der Besitzer des Hauses. Ob die Klingel geläutet hat, lässt sich vom Eingangstor des Hauses aus aufgrund der räumlichen Entfernung zum Gebäude zudem nicht hören.
Der NDR möchte sich weiterhin nicht zu dem Fall äußern. Bleibt die Zeit trotz der offensichtlichen Widersprüche bei ihrer Darstellung? Auf Anfrage antwortet eine Verlagssprecherin: „Ja, wir bleiben bei der Darstellung. Es war reiner Zufall, dass unsere Redakteurin ausgerechnet dieses Grundstück betreten hat.“
Ein Zufall, den man wohl als schier unglaubliches Reporter-Glück bezeichnen muss...
Mehr NIUS:
Karl Lauterbach teilt bei Lanz aus: „Dieser Zirkus erinnert mich an das Lügen-Gerede von Lindner“
Plötzlich gegen die Brandmauer: Hat die Bild-Zeitung ihren AfD-Kurs geändert?
Die fatale Rolle der UNRWA: ZDF will TV-Doku über das Palästinenserhilfswerk nicht zeigen
Die Empörungswelle gegen die neue NIUS-Werbekampagne
„Ausgelassen gefeiert“: So verharmlost die Tagesschau die Gewalt von Paris
Neuer „Digitale Medien-Staatsvertrag“: Greift der Staat schon diesen Sommer nach den Algorithmen?
NIUS jetzt auch auf WhatsApp
CDU-Politiker Roland Koch über Schwarz-Rot bei Lanz: „Wir sind in einer Gefangenschaft mit der SPD“
Mehr NIUS:
Die Empörungswelle gegen die neue NIUS-Werbekampagne
„Ausgelassen gefeiert“: So verharmlost die Tagesschau die Gewalt von Paris
Neuer „Digitale Medien-Staatsvertrag“: Greift der Staat schon diesen Sommer nach den Algorithmen?
NIUS jetzt auch auf WhatsApp
CDU-Politiker Roland Koch über Schwarz-Rot bei Lanz: „Wir sind in einer Gefangenschaft mit der SPD“
Hitzewelle in Frankreich: Tagesschau erklärt ertrunkene Menschen zu Hitzetoten
Gabriel widerspricht Bas: Einwanderung in Sozialsysteme? „Na klar!“
Angriff auf die Pressefreiheit? Wie der Staat durch „Public Value” bestimmen will, was wir auf Social Media sehen
Pauline Voss
Artikel teilen
Kommentare