Verfahren gegen X und Musk am Berliner Landgericht: Richter wegen Verdacht auf Befangenheit ausgetauscht
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Justizskandal in Berlin: Ein Richter hatte X dazu verpflichtet, zwei linken Lobbygruppen uneingeschränkten Zugang zu seinen Daten zu ermöglichen. Doch der Richter war zuvor für eine der Lobbygruppen tätig. X reichte deshalb beim Landgericht Berlin einen Befangenheitsantrag ein. NIUS erfuhr exklusiv: Das Ablehnungsgesuch gegen den jungen Richter Piet A. war erfolgreich. Das Verfahren muss nun mit einem anderen Richter fortgeführt werden.
Das Urteil am 6. Februar 2025 dürfte Elon Musk und seine europäischen Vertreter kalt erwischt haben. Zwei Tage zuvor hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Democracy Reporting International (DRI) per Eilantrag unbeschränkten Zugriff auf die Datenbank seines Unternehmens X gefordert. Und schon kurze Zeit später gab ein Berliner Richter dem Anliegen statt. Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit kämpfen zwei NGOs gegen Elon Musks Unternehmen – auf der Grundlage des umstrittenen Zensurverordnung „Digital Services Act“.
Zu einer mündlichen Verhandlung war es bei diesem Streit erst gar nicht gekommen. Der Fall wurde im Eilverfahren durchgepeitscht. So hatte der Konzern kaum Zeit zu handeln, was auch aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, das NIUS exklusiv vorliegt. Demnach hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte am 29. Januar, einem Mittwoch, eine Aufforderung an X versandt, ihnen die „öffentlich verfügbaren Daten der Plattform auf der Grundlage von Artikel 40 Absatz 12 Digital Services Act zur Verfügung zu stellen und widrigenfalls umgehende rechtliche Schritte angekündigt“.

Droht X eine Sperrung, wenn man nicht die Daten veröffentlicht?
Lobbygruppen berufen sich auf Digital Services Act
Laut Digital Services Act müssen die „Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen“ Forschern „unverzüglich Zugang zu Daten gewährleisten“, auch Wissenschaftlern, die „mit gemeinnützigen Vereinen verbunden“ sind. Voraussetzung ist, dass die Daten für die Forscher über ihre Online-Schnittstelle öffentlich zugänglich sind und ausschließlich für Forschungszwecke genutzt werden. Ob das in diesem Fall tatsächlich so ist, bleibt unklar.
Democracy Reporting International jedenfalls gibt an, zu politischen Diskursen auf Social-Media-Plattformen im Vorfeld von Wahlen in Europa zu forschen, darunter auch zur anstehenden Bundestagswahl: „Andere Plattformen haben uns Zugang gewährt, um öffentliche Debatten auf ihren Plattformen systematisch zu verfolgen, aber das Unternehmen X hat uns dies verweigert“, schreibt die NGO.
Die Lobbyvereine DRI und GFF verlangten deshalb eine Offenlegung der Daten innerhalb weniger Tage – bis zum 3. Februar um 11 Uhr. Es ging also um höchstens fünf Tage, in denen X den kompletten Datensatz zur Verfügung stellen sollte, wobei in diesem Zeitraum auch ein Wochenende dazwischenlag (1. und 2. Februar). X reagierte nicht.

Die Zivilklage wurde ohne mündliche Anhörung vorm Landgericht Berlin behandelt.
Ein Schriftsatz fürs Gericht lag offenbar bereits in der Schublade. Schon am Dienstag, dem 4. Februar, ging ein Eilantrag beim Landgericht Berlin ein. Dann ging alles erstaunlich schnell. Schon am 6. Februar entschied der Richter per Eilverfahren. X müsse über ihre Online-Schnittstelle „ab sofort bis zum 25. Februar 2025 einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform“ gewähren, „einschließlich zu Daten in Echtzeit“. Die Kosten des Verfahrens trägt X.
Ist der Richter befangen?
Heikel an dem Fall sind jedoch die biografischen Hintergründe des Richters. X warf dem Gericht in einer Pressemitteilung Befangenheit vor, denn der Jurist habe vorher für die Gesellschaft für Freiheitsrechte gearbeitet. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Also reichte das Anwaltsteam von Elon Musk einen Befangenheitsantrag ein.
Beim Richter handelt es sich nach NIUS-Informationen um Piet A. Laut seines LinkedIn-Profils arbeite er von Januar 2023 bis März 2023 als Rechtsreferendar bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Im April 2024 trat er eine Stelle als Richter am Landgericht Berlin an, tätig im Zivilrecht.

Dem Befangenheitsantrag wurde deshalb am Donnerstagabend zugestimmt. Gegenüber NIUS teilte das Landgericht Berlin mit: „Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob bei dem Richter objektiv ein Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit gerechtfertigt erscheint oder nicht. Denn für die Ablehnung des Richters muss dessen Parteilichkeit nicht tatsächlich bestehen bzw. festgestellt werden. Ausreichend für eine begründete Ablehnung ist es vielmehr, dass für eine Partei bei objektiver Sicht die bloße Sorge entsteht, der Richter gehe nicht unvoreingenommen ans Werk. Die getroffene Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist davon ausgegangen, dass diese bloße Sorge bestehen kann, da der betroffene Richter in der Vergangenheit bei einer die Antragstellerin unterstützenden Gesellschaft tätig war.“
Zuvor hatte bereits das Presseteam von X vermeldet, dass dem Antrag stattgegeben und der Richter von dem Fall abgezogen worden sei. „Das Gericht befand, dass der Richter nicht unparteiisch war, weil er zuvor bei einer der aktivistischen Organisationen beschäftigt war und sich positiv mit deren Social-Media-Inhalten auf LinkedIn auseinandergesetzt hatte.“
Das Landgericht Berlin steht damit vor einem Justizskandal. X hat bereits Widerspruch gegen das Urteil vom 6. Februar eingelegt. Man wolle sich auch weiter gegen das Urteil wehren, da es „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Das Verfahren wird nun in einer anderen Gerichtsbesetzung fortgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärt dazu: „Der Beschluss vom 06.02.2025 hat vorerst Bestand. Für den 27.02.2025, 10:30 Uhr, ist eine mündliche Verhandlung angesetzt, nach der über den Widerspruch der Antragsgegnerin entschieden wird.“
Doch hätte es der Richter es nicht vorab melden müssen, dass er bei einer Gesellschaft tätig war, die den Antrag vor Gericht unterstützt? Hat er sich damit eventuell sogar strafbar gemacht? Die Pressesprecherin des Landgerichts Berlin will vorerst keine Antwort geben: „Allgemeine Rechtsauskünfte kann und darf ich nicht erteilen“, heißt es auf Anfrage.
Vom Staat und George Soros finanzierte Lobbygruppen
Die Bundesnetzagentur will unterdessen mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun haben. „Die Zuständigkeit für die Vorschriften des Kapitels III Abschnitt 5 und damit Artikels 40 (12) DSA liegen ausschließlich bei der EU-Kommission“, teilt eine Sprecherin gegenüber NIUS mit.
Wer aber sind die beiden NGOs, die nun gegen Musk vorgehen? Democracy Reporting International ist ein Berliner Lobbyverein mit rund 100 Mitarbeitern in acht Ländern, der „demokratische Entwicklungen analysieren“ will und zu „verfassungsrechtlichen und wahlrechtlichen Rahmenbedingungen“ berät. In den vergangenen Jahren versorgte der Bund den Verein mit Millionen an Steuermitteln. Von 2016 bis 2024 erhielt DRI rund 22,7 Millionen Euro aus dem Entwicklungshilfeministerium und dem Auswärtigen Amt.
Die Zahlen erfragt hatte im Juli 2024 der AfD-Politiker Jürgen Braun. Er deutet die Klage gegen X im Gespräch mit Tichys Einblick so: „Das ist ein Versuch der Einschüchterung und eklatanten Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. Offensichtlich geht es hier ausschließlich darum, die Plattform X in die Enge zu treiben, auszuspähen und möglicherweise wie im sozialistisch regierten Brasilien abzuschalten. Das aber ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, die es mit aller Kraft zu verteidigen gilt.“
Vorstand arbeitete früher beim Landgericht Berlin
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wiederum wird vor allem durch die Open Society Foundation des US-Milliardärs George Soros finanziert. Allein von 2021 bis 2023 flossen aus der Open Society Stiftung rund 1,6 Millionen US-Dollar an den Verein. Auch über die Stiftung Luminate, die dem US-Milliardär Pierre Omidyar gehört, flossen erhebliche Mittel. Luminate ist einer der Hauptfinanziers des Portals Correctiv.

Chef der GFF ist der Jurist Ulf Buermeyer, der früher selbst am Landgericht Berlin aktiv war.
Vorstand des Vereins GFF ist der Jurist Ulf Buermeyer, der früher Richter am selben Landgericht Berlin war, das nun über den Fall gegen X entschieden hat. Buermeyer gründete die GFF 2015 mit dem Grünen-Politiker Malte Spitz. In der Gesellschaft für Freiheitsrechte engagieren sich zahlreiche linke Juristen. So sitzen im Vorstand des Vereins Dana-Sophia Valentiner, die gleichzeitig Mitglied des „Deutschen Juristinnenbunds“ ist, sowie Nora Markard, die im Bereich Legal Gender Studies arbeitet.
Ebenfalls bemerkenswert: Noch am 13. Januar 2022 veröffentlichte die GFF eine Studie, die zu dem Schluss kam, dass zu viele Behörden ohne zureichende Kontrolle auf zu viele Daten des Ausländerzentralregisters für zu unterschiedliche Zwecke zugreifen könnten. Nun hat man offenbar kein Problem damit, dass über den Digital Services Act zahlreiche Institutionen auf die Daten großer Internetplattformen zugreifen können, ohne zu wissen, was damit passiert.
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