Oberlandesgericht urteilt: Tagesschau übernahm Falschbehauptung von Correctiv
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Die Anschuldigungen der teilweise staatlich finanzierten Plattform Correctiv über angeblich bei einem Treffen in Potsdam im November 2023 geplante „Deportationspläne“ sind erneut vor Gericht widerlegt worden. Wie Tichys Einblick zuerst berichtet hatte, hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) und der Tagesschau untersagt, zu behaupten, dass bei dem Treffen im Landhaus Adlon am 25. November 2023 die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei. Der Beschluss datiert auf 23. Juli und liegt NIUS vor.
Die Hauptnachrichtensendung der ARD hatte Anfang 2024 diese Behauptung direkt von Correctiv übernommen. Der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der an dem Treffen teilnahm, klagte dagegen und gewann nun. Bereits in einem vorherigen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatte Correctiv eingeräumt, keine Beweise für die damals verbreiteten Behauptungen zu haben. Auch in öffentlichen Interviews ruderten Vertreter der Plattform, die sich wiederholt mit Regierungsvertretern traf, von ihrer Berichterstattung zurück.
Die Vertreter von Correctiv argumentierten, dass ihre Veröffentlichung vom 10. Januar 2024 keine Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich Meinungen wiedergegeben habe. Gleichwohl ist der Artikel so geschrieben, als sei das Kolportierte wirklich gesagt und beschlossen worden. Die Tagesschau stellte die Spekulationen und Wertungen als Tatsachen dar.
Schon in einem weiteren Verfahren vor dem gleichen Gericht erreichte Vosgerau, dass Correctiv-Chef David Schraven nicht mehr behaupten darf, die Darstellungen von Correctiv über das Treffen in Potsdam seien „prozessuale Wahrheit“. Schraven hatte dies in einem Interview mit der FAZ behauptet und damit, so die Justiz, falsch gelegen.

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau.
Auch bei NIUS: „Geheimplan gegen Deutschland“: Wie das staatlich finanzierte Portal Correctiv eine Wannseekonferenz 2.0 erfand
In der jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts heißt es: „Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin (also NDR und Tagesschau) auszugehen, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden.“ Das Gericht stellte in seinem Beschluss auch fest, dass die Tagesschau keinerlei eigene Recherchen unternommen hat, um den Wahrheitsgehalt des Correctiv-Artikels zu überprüfen – auch später nicht: „Die Antragsgegnerin (also NDR und Tagesschau) verweist lediglich auf Zeitungsartikel und Mitteilungen von Correctiv“, so das Oberlandesgericht.
Ulrich Vosgerau schrieb auf X: „Zahlreiche Medien, darunter auch Tagesschau Online, hielten dieses politische Aktionstheater aufgrund des insinuierenden, manipulativen Sprach- und Darstellungsstils von Correctiv für eine Art »Recherche«, der »Enthüllungen« zu verdanken seien, und übernahmen die dort vorgetragenen Insinuationen (die, juristisch gesehen, reine Meinungsäußerungen waren), als vermeintliche »Tatsachen«.“ Dies sei „ein großer Fehler! Es muß sich bei Journalisten bis zum ÖRR endlich herumsprechen: Wer Correctiv glaubt, verliert – kostenpflichtig!“
Vosgeraus Rechtsbeistand, Dr. Carsten Brennecke von der Anwaltskanzlei Hoecker, teilte mit: „Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die journalistischen Standards des NDR, speziell in der Redaktion der Tagesschau.“ Es sei schon ein „bemerkenswerter Vorgang“, wenn die Tagesschau „die Löschung von Falschbehauptungen mit der Begründung ablehnt, dass der Beschwerdeführer dabei nicht namentlich benannt werde.“ Die Tagesschau habe trotz der Hinweise auf Falschbehauptungen hartnäckig an deren Verbreitung festgehalten. „Das erschüttert das Vertrauen in eine seriöse Berichterstattung der Tagesschau.“
Erst vor zwei Wochen entschied das Landgericht Hamburg, dass NIUS einen Artikel nicht offline nehmen muss, den Correctiv mit einer einstweiligen Verfügung verbieten wollte. In dem Antrag auf einstweilige Verfügung erhob Correctiv den Vorwurf, NIUS hätte fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass Correctiv über das Treffen in Potsdam unwahr berichtet und seine Berichterstattung hinterher vor Gericht revidiert hatte. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg bekräftigt nun, dass NIUS richtig berichtet hat.
Schauen Sie auch bei NIUS: Geheimdienst-Methoden und nachweisbare Lügen: Die Wahrheit hinter der Correctiv-Recherche
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