Programmbeschwerde wegen Deportationslüge eingereicht: NDR hielt bewusst monatelang an inzwischen verbotenen Fake-News der Tagesschau fest
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Im Auftrag von Staatsrechtler Ulrich Vosgerau haben die Rechtsanwälte Höcker Programmbeschwerde beim NDR eingereicht, der für die Tagesschau verantwortlich ist. Dem öffentlich-rechtlichen Flaggschiff wurde eine grobe Falschbehauptung verboten. Dass sie falsch war, musste dem NDR während des Gerichtsverfahrens vor dem OLG Hamburg klar geworden sein. Trotzdem musste die Justiz einschreiten und den NDR dazu zwingen, sie zurückzunehmen.
Weil dieses Verhalten allen journalistischen Standards widerspricht, hat Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker eine Programmbeschwerde beim NDR-Rundfunkrat eingereicht. Hintergrund ist die Berichterstattung zu einer Geschichte von Correctiv, die man im Nachhinein nur als Ente bezeichnen kann: Angeblich sollen auf einem Geheimtreffen in Potsdam verfassungswidrige Abschiebe- und Deportationspläne geschmiedet worden sein, die obendrein deutsche Staatsbürger betreffen haben sollen. Von dieser Geschichte ist nichts übrig geblieben, auch große Medien kritisieren inzwischen Correctiv für deren unseriöse Methodik – auf die der NDR sich verließ. Sein Vorgehen bringt ihm nun eine Programmbeschwerde ein.
Gegenüber NIUS sagt Rechtsanwalt Brennecke:
„Wir sind der Ansicht, dass dieses Verhalten nicht nur gegen sämtliche journalistischen Sorgfaltspflichten, sondern auch gegen die durch den NDR einzuhaltenden Angebotsgrundsätze verstößt. Im Namen von Herrn Dr. Vosgerau haben wir daher gestern eine Programmbeschwerde beim NDR-Rundfunkrat eingereicht.
Wir sind sehr gespannt darauf, ob und wie die Selbstüberprüfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktioniert, ob der NDR-Rundfunkrat also zu dem unserer Ansicht nach zwingenden Ergebnis kommt, einen Verstoß gegen die seitens des NDR einzuhaltenden journalistischen Sorgfaltspflichten festzustellen.
Unserer Auffassung nach ist dieser Fall von ganz besonderem Interesse, weil die Tagesschau als Flaggschiff der deutschen Nachrichten Branche, das eine erhöhte Glaubwürdigkeit für sich in Anspruch nimmt, in diesem Fall nachweislich dadurch aufgefallen ist, dass die Tagesschau über Monate wider besseres Wissen eine Desinformation durch Verbreitung einer vor Gericht widerlegten Falschberichterstattung verbreitet hat.“

Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker
Um welchen Artikel ging es?
Man konnte zwar von Anfang an wissen, dass an der Geschichte von Correctiv etwas faul ist, wie die Berichterstattung von NIUS beweist. Das hinderte Medien bundesweit jedoch nicht daran, sie mit Pauken und Trompeten zu verbreiten, eskalativ weiterzudrehen und ihr zusätzlichen Spin im „Kampf gegen Rechts“ zu verleihen. An vorderster Front agitierten Flaggschiffe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie die Tagesschau. Sie verbreitete das frei erfundene Märchen, wonach „radikale Rechte“ in Potsdam „Pläne zu Massenabschiebungen“ geschmiedet hätten.

Gerichtlich erwiesene Desinformation der Tagesschau.
Weiter heißt es in der falschen Berichterstattung: „Die dort diskutierten Pläne, massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund auszuweisen, betrafen Informationen des Recherchenetzwerks Correctiv zufolge auch ‚nicht-assimilierte‘ deutsche Staatsbürger.“ Diese grob falschen Tatsachenbehauptungen wurden dem NDR Ende Juli 2024 verboten (NIUS berichtete).

Fortsetzung des Screenshots von oben
Fast drei Monate über Fake-News informiert
Brisant daran ist: Spätestens seit Anfang April ist der NDR darüber informiert, dass er Falschbehauptungen verbreitet, und kennt die Gründe, warum sie nicht der Wahrheit entsprechen. Zu diesem Zeitpunkt lagen dem NDR die eidesstattlichen Erklärungen vor, mit denen Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und andere Teilnehmer des Treffens in Potsdam glaubhaft gemacht hatten, dass dort keine rechtswidrigen Abschiebungen oder gar Deportationen geplant worden seien.
Dazu muss man wissen: Eine eidesstattliche Versicherung ist eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Lügt man in einer solchen Versicherung, wird man mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, weshalb sie in bestimmten Fällen als vor Gericht zugelassenes Beweismittel dienen. Unter diesen strengen Voraussetzungen versicherten die Teilnehmer: „Auf dem besagten Treffen in Potsdam am 25.11.2023 wurde weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant, noch wurde besprochen, Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen.“ (NIUS berichtete)
Die eidesstattlichen Versicherungen überzeugten schließlich das Gericht, nicht jedoch den NDR. Stur weigerte er sich seine Falschberichterstattung zu korrigieren, geschweige denn durch eigene Recherchen der Correctiv-Geschichte auf den Zahn zu fühlen.

Staatsrechtler Ulrich Vosgerau
NDR verwischt Spuren
Rechtsanwalt Carsten Brennecke sagt gegenüber NIUS:
„Spätestens Anfang April wusste der NDR, dass vor Gericht auch durch eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht wurde, dass der NDR falsch berichtet. Dennoch hat der NDR seine Berichterstattung nicht angepasst, sondern weiter eisern an der Verbreitung der Desinformation mit Falschbehauptungen festgehalten. Fortgesetzt wurde dies im Verfahren damit verteidigt, dass Herr Vosgerau durch die Berichterstattung nicht in eigenen Rechten betroffen war.“
Auch dies ist brisant: „Zu keinem Zeitpunkt, weder außergerichtlich noch gerichtlich, hat der NDR hingegen auch nur ein einziges Mal argumentiert, dass die Berichterstattung wahrheitsgemäß war“, so Brennecke. Man verlegte sich stattdessen auf rein formale Argumente, ohne die von Correctiv übernommenen Behauptungen inhaltlich zu verteidigen. Dazu passt: Das OLG Hamburg hatte in seinem Beschluss festgehalten, dass die Tagesschau keinerlei eigene Recherchen begonnen hatte, um den Wahrheitsgehalt des Correctiv-Artikels zu überprüfen: „Die Antragsgegnerin (also NDR und Tagesschau) verweist lediglich auf Zeitungsartikel und Mitteilungen von Correctiv“, so das Oberlandesgericht.
Dennoch halten die öffentlich-rechtlichen Medien nach außen die Position aufrecht, dass es nichts zu korrigieren gibt. Der Tagesschau-Artikel ist umgeschrieben noch online: Statt „ausweisen“ im Sinne von „abschieben“ heißt es nun schwammig „verdrängen“ – was alles Mögliche bedeuten kann. Die entscheidende nachträgliche Textveränderung hat der NDR, wie journalistisch üblich, nicht mit einem Redaktionshinweis kenntlich gemacht.
Es ist kurios: Der Tagesschau-Artikel handelt von Menschen, die einer ARD-Umfrage nach Angst vor Massenabschiebungen hatten. Diese Angst hat ihnen die Falschberichterstattung der öffentlichen Medien erst eingejagt, weil sie sich unkritisch auf einen Correctiv-Bericht stützten. Statt sich nun ehrlich zu machen, verwischt die Tagesschau ihre Spuren.
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