Verbotsfantasien ohne Rechtsgrundlage: Wie die staatliche Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Pressefreiheit aufs Spiel setzt
Ein Beitrag von
Nach dem denkwürdigen Auftritt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther bei Markus Lanz in der vergangenen Woche endet auch diese Woche mit weiteren Zensur- und gar Verbotsfantasien staatlicher Einrichtungen gegen NIUS. Diesmal im Fokus: die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Dabei stellt die Leiterin der Behörde, Eva Flecken, erstmals die Möglichkeit eines Verbots eines ganzen Medienangebots in den Raum, obwohl es dafür an einer Rechtsgrundlage mangeln dürfte.
Am 13. Januar 2025 berichtete das Portal Table.Briefings, dass die MABB gegenüber NIUS eine förmliche Beanstandung ausgesprochen habe. Grund dafür: ein angeblicher Verstoß gegen den journalistischen Grundsatz der Sorgfaltspflicht im Sinne des Medienstaatsvertrages. Diese Information wurde sodann flankiert durch ein Gespräch von Flecken, in dem sie erläuterte, dass die Behörde sowohl einzelne rechtswidrige Inhalte untersagen könne als auch ein ganzes Medienangebot.
Pauschale Gleichsetzung
Dass eine staatliche Behörde öffentlich ein Verbot journalistischer Medien in den Raum stellt, ist ein Novum. Der Medienstaatsvertrag, der die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, sieht ein generelles Verbot jedoch nicht vor. Dessen Eingriffsmöglichkeiten sind im Medienstaatsvertrag abschließend aufgeführt. Da es bisher noch keinen Fall gab, in dem ein Medium in Gänze untersagt wurde, existieren keine Gerichtsentscheidungen dazu. Was es allerdings gibt, sind diverse Meinungen und Aufsätze verschiedener Rechtsexperten zu diesem Thema, und diese kommen nahezu unisono zu dem eindeutigen Ergebnis, dass ein Verbot eines gesamten Mediums nicht aus dem Medienstaatsvertrag ableitbar ist.

NIUS vertritt eine andere Rechtsauffassung als die MABB.
Völlig anders sieht das die MABB selbst, die auf Anfrage von NIUS die Ansicht ihrer Chefin bestätigt und irrigerweise feststellt, dass es eine Rechtsgrundlage für das Verbot ganzer Medien gebe. Die pauschale Gleichsetzung von „Untersagung“ und „Verbot“, wie sie Flecken und die ihr unterstellten Juristen offenbar vornehmen, wird juristisch als unzulässige Interpretation betrachtet und deutet eher auf einen fragwürdigen Machtanspruch hin.
Was an der Angelegenheit weiterhin aufhorchen lässt, ist die nonchalante Art und Weise, wie die MABB mit schwebenden rechtlichen Sachverhalten umgeht. Der Bescheid, der gegen NIUS ergangen ist, ist nicht rechtskräftig. Das heißt, dass innerhalb von einer vierwöchigen Frist die Möglichkeit besteht, gegen diesen vorzugehen. So viel darf verraten sein: Die Ansichten zur Rechtmäßigkeit des Bescheids auf Seiten von NIUS unterscheiden sich sehr deutlich von denen der MABB.

„Es kann erstmal sehr vieles publiziert werden, aber es gibt gewisse Grenzen“, mahnt Eva Flecken im Podcast „Table Today“.
Eingriff in die Pressefreiheit
Geboten wäre daher, ähnlich deutscher Gerichte vorzugehen, die zwar unmittelbar nach Urteilen in Pressemitteilungen Informationen an Presse und Öffentlichkeit bringen, jedoch stets in anonymisierter Form. Dass dieses Gebot zum Schutz der Rechte von NIUS im konkreten Fall nicht gilt, ist jedenfalls bemerkenswert. Auch hier ist sich die MABB auf Anfrage jedoch keiner „Schuld“ bewusst und unterstreicht, dass ihr vielmehr die Pflicht obliege, auf Nachfrage die Presse darüber zu informieren. In dieser Pauschalität dürfte dies jedoch nicht der Fall sein. Auch hier plaudert man kein Geheimnis aus, wenn man verrät, dass die Auffassungen von NIUS und der MABB zu diesem Thema erheblich voneinander abweichen.
Trotz fehlender rechtlicher Grundlage zeichnet sich mit den jüngsten Äußerungen der MABB eine gefährliche Verschiebung hin zu weitreichenden Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit ab. Der Umgang der Behörde mit NIUS lässt erkennen, dass hier Präzedenzfälle geschaffen werden könnten, die nicht nur dieses Portal, sondern den unabhängigen Journalismus insgesamt betreffen. Die gute Nachricht: Staatliche Institutionen befinden sich in guter Gesellschaft, ob MABB oder Daniel Günther, man ist sich einig.
Auch bei NIUS:
Alles im Videobeweis: NIUS entlarvt die Günther-Propaganda von Markus Lanz
Mehr NIUS:
Karl Lauterbach teilt bei Lanz aus: „Dieser Zirkus erinnert mich an das Lügen-Gerede von Lindner“
Plötzlich gegen die Brandmauer: Hat die Bild-Zeitung ihren AfD-Kurs geändert?
Die fatale Rolle der UNRWA: ZDF will TV-Doku über das Palästinenserhilfswerk nicht zeigen
Die Empörungswelle gegen die neue NIUS-Werbekampagne
„Ausgelassen gefeiert“: So verharmlost die Tagesschau die Gewalt von Paris
Neuer „Digitale Medien-Staatsvertrag“: Greift der Staat schon diesen Sommer nach den Algorithmen?
NIUS jetzt auch auf WhatsApp
CDU-Politiker Roland Koch über Schwarz-Rot bei Lanz: „Wir sind in einer Gefangenschaft mit der SPD“
Mehr NIUS:
Die Empörungswelle gegen die neue NIUS-Werbekampagne
„Ausgelassen gefeiert“: So verharmlost die Tagesschau die Gewalt von Paris
Neuer „Digitale Medien-Staatsvertrag“: Greift der Staat schon diesen Sommer nach den Algorithmen?
NIUS jetzt auch auf WhatsApp
CDU-Politiker Roland Koch über Schwarz-Rot bei Lanz: „Wir sind in einer Gefangenschaft mit der SPD“
Hitzewelle in Frankreich: Tagesschau erklärt ertrunkene Menschen zu Hitzetoten
Gabriel widerspricht Bas: Einwanderung in Sozialsysteme? „Na klar!“
Angriff auf die Pressefreiheit? Wie der Staat durch „Public Value” bestimmen will, was wir auf Social Media sehen
Julia Weishaupt
Artikel teilen
Kommentare