Staatsrechtler Vosgerau gewinnt wieder gegen Correctiv: Ausweisung deutscher Staatsbürger war Meinung, kein Fakt
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Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat erneut einen juristischen Sieg in der Auseinandersetzung um das angebliche Potsdamer „Geheimtreffen“ davongetragen. Das für seine Deportations-Ente berüchtigte Portal ist diesmal mit Folgendem gescheitert: Correctiv wollte Vosgerau die Aussage verbieten, wonach nicht einmal Correctiv in seinem Bericht als Fakt behauptete, dass Martin Sellner in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert hätte. Das Gericht hielt die Auffassung Vosgeraus allerdings für zulässig.
Vosgerau argumentiert, dass Correctiv die Kernbotschaft des Textes als bloße Meinungsäußerung verfasste, beim Leser aber den Eindruck erweckte, dass sie auf Fakten-Basis beruhe. Bedeutsam ist die Entscheidung des Landgerichts Berlin, weil es den Kern der Correctiv-Kontroverse berührt: Was in der Correctiv-Geschichte ist eigentlich Wertung – und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt – und was ist Fakt? In diesem Zusammenhang kritisierte auch das Medium Übermedien: „Correctiv erzeugt eine systematische Unsicherheit über das, was eigentlich die Aussage des Artikels ist und worin der Skandal von Potsdam besteht.“
Zum Hintergrund: Vosgerau war Teilnehmer jenes Potsdam-Treffens, über das Correctiv berichtete, dabei allerdings Vermutungen und Recherche bunt vermischte. Bei unkritischen Medien und Lesern erzeugte die dünne Story den Eindruck, in Potsdam seien Deportationspläne in der Tradition des Nationalsozialismus geschmiedet worden, was Millionen Menschen in ganz Deutschland zu „Demos gegen Rechts“ motivierte. Unter grünen Politikern wird die Deportations-Ente immer noch für eine wahre Geschichte gehalten, obwohl diese Erzählung inzwischen auch den öffentlich-rechtlichen Medien per Gerichtsbeschluss untersagt wurde.
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Die Potsdam-Villa, in der keine Deportationspläne geschmiedet wurden.
In einem nebensächlichen Punkt hatte Correctiv Erfolg: Vosgerau hatte behauptet, Correctiv seien mehrere Tatsachenbehauptungen verboten worden. Correctiv hingegen argumentierte, dass lediglich eine Tatsachenbehauptung des Berichts untersagt wurde. Das Landgericht Berlin hat daraufhin Vosgerau untersagt, diese Aussage weiterhin zu verbreiten. Correctiv trägt zwei Drittel der Prozesskosten.
In der Pressemitteilung der Rechtsanwälte Höcker, die Vosgerau vertreten, kommentiert die Kanzlei:
„Correctiv ist nun vor dem Landgericht Berlin gescheitert, seinen schärfsten Kritiker, Dr. Ulrich Vosgerau, mundtot zu machen. Das Landgericht Berlin hat den Verbotsantrag zurückgewiesen, sodass Dr. Vosgerau weiterhin verbreiten darf, dass die Aussagen von Correctiv im Zusammenhang mit den angeblichen Ausweisungsplänen von deutschen Staatsbürgern durch Martin Sellner Wertungen sind und ihnen die Tatsachengrundlage fehlt.“
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