Streit um Deportationslüge: NIUS siegt gegen Correctiv vor Gericht
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Das Landgericht Hamburg hat entschieden: NIUS muss einen Artikel nicht offline nehmen, den Correctiv mit einer einstweiligen Verfügung verbieten wollte. Der Streit ging um einen Correctiv-Bericht, in dem behauptet wurde, dass bei einem Treffen in Potsdam Deportationspläne geschmiedet worden wären.
Wer genau las und nachfragte, konnte schnell feststellen, dass bei besagtem Treffen nie über „Deportationen“ gesprochen wurde, sondern Correctiv diesen Eindruck selbst erzeugt hatte. Durch folgenden Vergleich: „Was Sellner entwirft, erinnert an eine alte Idee: 1940 planten die Nationalsozialisten, vier Millionen Juden auf die Insel Madagaskar zu deportieren“. Das wurde von Medien im ganzen Land so verstanden, dass die Teilnehmer des Treffens selbst über Deportationspläne gesprochen hätten.
Das Landgericht Hamburg bekräftigt: NIUS hat korrekt berichtet
In dem Antrag auf einstweilige Verfügung erhob Correctiv den Vorwurf, NIUS hätte fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass Correctiv über das Treffen in Potsdam unwahr berichtet und seine Berichterstattung hinterher vor Gericht revidiert hatte. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg bekräftigt nun, dass NIUS richtig berichtet hat.
Rechtsanwalt Steinhöfel, der NIUS vor Gericht vertreten hat, kommentiert die Niederlage:
„Correctiv bezeichnet sich selbst als ‚ein gemeinwohlorientiertes Medienhaus, das Demokratie stärkt‘. Dazu passen die wiederholten rechtskräftigen Verbote der gesetzeswidrigen Correctiv-Faktenchecks, die gegen Facebook und Correctiv ergangen sind, ebenso wenig, wie die aktuelle Niederlage vor dem Landgericht Hamburg gegen NIUS. Denn die weltanschaulich stramm linientreuen ‚Faktenchecker‘ stärken nicht die Demokratie, wenn sie gegen andere Presseorgane vorgehen, weil sie schon mit dem Verständnis einfacher Sätze in deutscher Sprache überfordert sind.“

Joachim Steinhöfel ist einer der bekanntesten Top-Anwälte in Deutschland.
Worum ging es konkret?
Die folgenden drei aufeinanderfolgenden NIUS-Passagen aus diesem Text hatte Correctiv gerichtlich angegriffen:
- „Die Geburt der Deportationslüge“
- „Nach der Correctiv-Recherche wurde immer wieder die unwahre Behauptung von angeblich besprochenen Deportationsplänen verbreitet. Die Regierung protegierte Demonstrationen gegen Rechts, Seite an Seite mit Linksextremisten. [...]“
- „Nachdem wochenlang in deutschen Medien verbreitet worden war, auf einem angeblichen rechten ‚Geheimtreffen‘ in Potsdam seien vom Medienportal Correctiv enthüllte ‚Deportationspläne‘ besprochen worden, bekräftigte Correctiv im März vor dem Landgericht Hamburg: Es sei ‚zutreffend‘, ‚dass die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere Grundgesetz-widrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben‘.“
NIUS soll damit „unwahr“ behauptet haben, dass laut dem Correctiv-Bericht „die Teilnehmenden des Geheimtreffens in Potsdam (…) ‚Deportationspläne‘ besprochen“ hätten. Das Gericht entgegnet dem, dass das Wort „nach“ und die Passivkonstruktion („wurde … verbreitet“) zusammen klarmachen, dass Dritte – also andere Medien – die falsche Deportationsbehauptung verbreitet hatten.
Im folgenden Screenshot aus dem gerichtlichen Beschluss, der NIUS vorliegt, wird dies deutlich:

Daher kommentiert Rechtsanwalt Steinhöfel, Correctiv sei nicht in der Lage, einfache Sätze in deutscher Sprache zu verstehen.
Nicht die erste Gerichtsentscheidung gegen Correctiv
Die Niederlage reiht sich ein in eine turbulente juristische Entwicklung, die auf die ursprüngliche Correctiv-Veröffentlichung folgte. Ende Februar musste Correctiv vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage einstecken, die eine falsche Tatsachenbehauptung, die Staatsrechtler Ulrich Vosgerau betraf, verbot.
Im April verbot das Oberlandesgericht Karlsruhe Meta Platforms auf Antrag von Steinhöfel einen von Correctiv auf Facebook veröffentlichten Faktencheck über einen Artikel der „Achse des Guten“, weil der rechtswidrige Faktencheck, so das Gericht, eine „nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung der journalistischen Leistung der Klägerin“ darstellte.
Im Mai entschied ein Gericht ein weiteres Mal gegen Correctiv, was zur Löschung eines Interviews in der „FAZ“ folgte. Rechtsanwalt Carsten Brennecke kommentierte: „Landgericht Hamburg verbietet irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven! Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat“.
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