0,0037 Prozent: In Berlin leben nur 142 Personen mit dem Geschlecht „divers“ – die Ampel regiert an der Mehrheit vorbei
Neuen Zahlen zufolge leben in Berlin 142 Personen mit dem Geschlecht „divers“. Weitere 128 Personen machen von der Möglichkeit Gebrauch kein Geschlecht anzugeben. Dass die Ampel-Politik sich mit Klientelproblematiken beschäftigt, die an den Sorgen der übergroßen Mehrheit vorbeigehen, wird damit immer offensichtlicher.
Neuen Zahlen zufolge leben in Berlin 142 Personen mit dem Geschlecht „divers“. Weitere 128 Personen machen von der Möglichkeit Gebrauch kein Geschlecht anzugeben. Dass die Ampel-Politik sich mit Klientelproblematiken beschäftigt, die an den Sorgen der übergroßen Mehrheit vorbeigehen, wird damit immer offensichtlicher.
Sie sind weder weiblich noch männlich: Genau 142 Personen haben in der Hauptstadt ihren Geschlechtseintrag im Melderegister nach Angaben der BZ zu „divers“ ändern lassen. Weitere 128 Personen machen zudem von der Möglichkeit Gebrauch gar kein Geschlecht anzugeben. Besonders oft geben Personen zwischen 38 und 49 Jahren an, sich dem diversen Geschlecht zugehörig zu fühlen. Die meisten von ihnen leben in Neukölln, Mitte und Kreuzberg.
In Berlin kommen damit auf rund 3,85 Millionen Einwohner 270 Personen, die weder männlich noch weiblich sind, beziehungsweise kein Geschlecht angeben. Dies entspricht rund 0,007 Prozent der Stadtbevölkerung. 0,0037 Prozent der Berliner empfinden sich als divers.
Gesetz trat 2018 in Kraft
Damit drängt sich der Eindruck auf, dass die Ampel-Regierung mit ihrem Fokus auf Diversität und Gender-Politik übewiegend Klientelpolitik betreibt, die an den Problemen des ganz überwiegenden Teils der Bevölkerung vorbeigeht. Dass die Ampel mit dem Grünen-Politiker Sven Lehmann sogar einen Beauftragten „für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ abstellt, wirkt vor diesem Hintergrund umso lächerlicher.
Im Bundestag wurde am 22. Dezember 2018 beschlossen im Geburtenregister neben der Angabe des weiblichen und männlichen Geschlechts noch eine weitere, dritte Option zu schaffen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Dezember 2018 können Personen in Deutschland auch dem diversen Geschlecht zugehören, wenn sie dies selbst wünschen.
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