Anwalt Steinhöfel bei „Achtung Reichelt”: „Das erinnert an die ‚staatsgefährdende Hetze‘ der DDR”
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Er steht für den Kampf um Meinungsfreiheit wie kaum ein anderer in Deutschland – Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Zu Gast bei Achtung Reichelt ordnete er die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein.
Angesprochen auf das Strategiepapier des Innenministeriums erzählt Steinhöfel an was ihn dieses erinnert.
„Paragraf 106 des Strafgesetzbuches der DDR. Das war staatsfeindliche Hetze. Das war ein in sehr allgemeiner Terminologie gehaltener Straftatbestand, mit dem man Oppositionelle damals ins Gefängnis bringen konnte und wegsperren konnte, ohne dass man näher begründet hat und irgendeine tatsächliche Straftat vorlag“, so der Anwalt.
„Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich Nancy Faeser daran ein Beispiel genommen hat. Jedenfalls ist die Sprache nicht mehr demokratisch, sondern sie erinnert an einen Staat, der die völlige ideologische Gleichschaltung seiner Bürger schon von dem Kindergarten an bis später erreichen will. Es heißt ja von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter in diesem Papier“, fügte er hinzu.
„Hass und Hetze“
Steinhöfel beschäftigt sich oft mit Fällen, in denen Bürgern das Recht genommen wird ihre Meinung zu sagen. Oft wird das mit „Hass und Hetze“ argumentiert.
„Ich kann nicht oft genug sagen, Hass und Hetze ist eine Formulierung, die sich kategorisch verbietet, weil sie vage ist und nicht genau definiert, was damit eigentlich gemeint ist“, sagt der Anwalt.
Schauen Sie hier das gesamte Interview:
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