Asyl-Migranten heimlich auf Heimatreise: So könnte Deutschland rausfinden, wer alles in Afghanistan Urlaub macht
Asyl-Migranten reisen mit einem Stempeltrick heimlich in die Heimat. Doch die Bundesregierung kennt nicht einen Fall, wie NIUS erfährt. Die Reisen passieren unter dem Radar der Behörden. NIUS erklärt, wie die Regierung solche Fälle registrieren könnte – und wie sie herausfinden könnte, wer alles schon einmal in Afghanistan Urlaub gemacht hat.
Menschen mit einer ausgestellten Asylberechtigung in Deutschland würden vermehrt zum Heimaturlaub nach Afghanistan fliegen. Obwohl sie anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge sind, welche wegen Gefahr für Leib und Leben nach Deutschland kamen. Das berichtete RTL Extra. Afghanische Migranten haben dem Sender von ihren Reisen berichtet. Auch in den sozialen Medien finden sich Fotos von Asylbewerbern, die ihre Heimat besuchen.
In Deutschland ansässige Reisebüros, so die Recherche, würden bei der Reise helfen und die nötigen Visa besorgen. Das Problem: Die Visa befinden sich nur auf einem losen Blatt Papier – das nach der Rückreise problemlos aus dem Pass entfernt werden kann. Mit anderen Worten: Eine Rückverfolgung ist auf diese Weise nicht möglich.
Reisen von Schutzbedürftigen in ihr Heimatland sind nur unter spezifischen Voraussetzungen erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Heimatreisen zum Widerruf des Schutz- und Aufenthaltsstatus führen.
„Wir beobachten Wiedereinreisen aus Istanbul-Flügen“
Ein Bundespolizist am Flughafen Frankfurt meint zu NIUS: „Mir und meinen Kollegen ist nicht ein einziger solcher Fälle nachweislich untergekommen. Nicht, weil es keine gibt. Wir haben einfach keine Möglichkeiten, das zu überprüfen. Sie reisen mit dem Flugzeug erst nach Istanbul, dann weiter über Teheran, von dort aus dann nach Kabul.“

Bundespolizisten am Flughafen haben keine Möglichkeit bisher Heimatreisen von Flüchtlingen festzustellen.
Der Beamte erklärt: „Wenn eine Person mit Schutzstatus, also mit einem blauen Flüchtlingspass, wieder nach Deutschland einreist, sehen wir das zwar auf der Passagierliste. Aber weder die Türkei noch der Iran stempelten zuvor die erfolgte Einreise in den Reisepass. Die Stempel aus der Türkei und dem Iran befinden sich im Beiblatt, auf dem das Visum drin ist. Das Visum wiederum befindet sich nie fest im Reisedokument.“
„Wir Bundespolizisten sind deshalb an den deutschen Flughäfen einfach blind. Obwohl wir beobachten, dass Afghanen mit einem Flugzeug aus Istanbul kommend wieder nach Deutschland einreisen. Wir haben bisher keine einzige Möglichkeit festzustellen, ob sie in der Türkei Urlaub machen oder in Afghanistan“, sagt der Frankfurter Bundespolizist weiter.
Die Bundesregierung weiß von nichts
Auf NIUS-Anfrage, wie viele Schutzberechtigte eine Reise in ihr Herkunftsland in den letzten Jahren getätigt haben, antwortet das Bundesamt für Migration (BAMF), dass Ihnen dazu keine Zahlen vorliegen. Das bedeutet: Die Bundesregierung weiß gar nicht, wie viele Schutzberechtigte Heimaturlaub in ihrem Herkunftsland machen.

Hat keinen Überblick über Heimatreisen: Innenchefin Nancy Faeser (SPD).
„Zahlen zu anerkannten Schutzberechtigten in Deutschland, die in ihr Herkunftsland reisen, liegen dem Bundesamt nicht vor. Auch die Gründe für einen Widerruf bzw. Rücknahme des Schutzstatus werden beim Bundesamt statistisch nicht erfasst“, so ein Sprecher.
Das BAMF veröffentliche zwar eine Widerrufsstatistik, jedoch „erfolgt keine detaillierte Aufschlüsselung, aus welchem Grund eine Aufhebung der Schutzentscheidung“ erfolgt sei.
Jobcenter müssen nicht fragen, wohin die Reise geht
Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf das Bürgergeld (ehemals „Hartz IV“). In Deutschland haben immer mehr Stütze-Bezieher einen Migrationshintergrund. Stand Juni 2023 sind 47,3 Prozent der Leistungsbezieher nicht deutsche Staatsbürger. Experten befürchten deshalb, dass einige der Heimaturlauber dies auf Kosten von Sozialleistungen, also Bürgergeld, tun.
Das Jobcenter in Bremen sagt im Gespräch mit NIUS, dass grundsätzlich Bürgergeld-Empfänger eine „Ortsabwesenheit von bis zu 21 Tagen pro Jahr mit dem Jobcenter“ abstimmen müssen. ABER: „Bürgergeld-Empfänger sind nicht verpflichtet, dem Jobcenter mitzuteilen, wo sie sich in dieser Zeit aufhalten.“

Wer als Arbeitsloser verreist, muss beim Jobcenter nur „Urlaub“ ankreuzen.
Auf dem Antragsformular für „Nichterreichbarkeit“ muss bloß das Kreuz bei „Urlaub“ getätigt werden. In welchem Ausland? Das ist egal. „Das Jobcenter muss lediglich eine Zustimmung oder Ablehnung der Ortsabwesenheit erteilen“, erklärt das Bremer Jobcenter.
Heißt: Asyl-Migranten, welche arbeitslos gemeldet sind und Bürgergeld beziehen, müssen nicht mal dem Jobcenter mitteilen, in welchem Land sie Urlaub machen wollen.
So könnte Deutschland rausfinden, wer Afghanistan-Urlaub macht
Zum einen sollten bereits die Arbeitsagenturen Personen mit Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz verpflichten, bei Reisen ihr Zielland anzugeben.
„Auch könnte man die in Deutschland ansässigen Reiseagenturen gesetzlich dazu verpflichten, die Visumanträge, die in der Regel in den Reisebüros gestellten werden, bei entsprechender Reisebuchung bei syrischen, irakischen oder afghanischen Staatsbürgern an die Behörden zu übermitteln“, meint der Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, zu NIUS.

Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft: Heiko Teggatz.
Dann müssten die „Fluggesellschaften veranlasst werden, Visa-Etiketten fest in Reisepässe zu kleben. Wenn wir am Flughafen einen blauen Flüchtlingspass mit einem eingeklebten Afghanistan-Visum bei der Wiedereinreise bei Nicht-Schengen-Flügen kontrollieren, könnten wir Heimatreisen überprüfen“, erklärt Teggatz.
Der Betrieb der Deutschen Botschaft in Kabul wurde nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban eingestellt. Wie NIUS aus Kreisen des Auswärtigen Amts (AA) erfuhr, gibt es durchaus diplomatische Beziehungen mit der aktuellen afghanischen Regierung. Konkret würden über den sogenannten Doha-Prozess punktuell Kontakte zur De-facto-Regierung auf technischer Ebene stattfinden, heißt es. Auch aus Diplomatenkreisen ist zu hören, dass unterschiedliche Kontakte nach Afghanistan existieren würden.
Doch die einzige Chance, wirklich herauszubekommen, wie viele Asyl-Migranten in Afghanistan Heimaturlaub machen, wäre durch die afghanischen als auch türkischen Behörden. Vor allem die Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sei hier gefragt. „Wenn die Außenministerin diplomatische Beziehungen zu Afghanistan hat, könnte man natürlich über afghanischen Behörden rausbekommen, wer wöchentlich und täglich nach Afghanistan fliegt – weil bei afghanischen Behörden die Visaetiketten beantragt wurden“, sagt Polizeigewerkschaftler Teggatz.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) bei ihrem letzen Besuch in Istanbul 2022.
Der Bundespolizeigewerkschaftschef weiter: „Annalena Baerbock könnte auch einfach die Türkei fragen, wie viele afghanische Staatsbürger, die nach Deutschland kommen, weiterfliegen nach Teheran, um nach Kabul zu reisen.“ Denn diese Reisen laufen alle über Istanbul. „Das wäre die Chance“, um an Informationen über das Heimatreise-Phänomen zu gelangen.
„Aber das muss man wollen. Wenn die Bundesregierung einen Überblick, Zahlen und Fakten über Heimaturlaub nach zum Beispiel Afghanistan haben möchte, muss sie sich schlicht mit türkischen Behörden in Verbindung setzen“, fordert Teggatz.
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