Berliner Kuscheljustiz? Syrer würgt Rentnerin, kommt auf freien Fuß – und vergewaltigt Frau
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Es ist ein Justiz-Skandal in der Hauptstadt, der Folgen haben könnte: Die Berliner Staatsanwaltschaft ließ am vergangenen Freitag einen 25-jährigen Syrer nach versuchter Tötung, Diebstahl und Widerstand gegen Beamte auf freiem Fuß, weil sie keine Haftgründe sah. Dieser vergewaltigte, wie Bild berichtet, eine Frau – und ist seitdem untergetaucht.
Von vorne: Am Freitag klingelt der 25-jähriger Syrer in Berlin-Moabit bei einer 78-jährigen Frau, dringt in ihre Wohnung ein, nimmt sie in den Schwitzkasten, erwürgt sie nahezu. Weil die Frau beginnt, zu schreien, werden Anwohner aufmerksam und können den Täter durch großen körperlichen Einsatz vom Opfer lösen.
Der Mann flüchtet und stiehl eine Flasche Schnaps, bevor er schließlich an der Wiebestraße festgenommen wurde. Beim Zugriff leistet er Widerstand gegen Beamte, wird verletzt und ambulant im Krankenhaus behandelt.
Staatsanwaltschaft sieht keine Flucht- oder Wiederholungsgefahr
Doch die Berliner Staatsanwätlin sieht keinen Haftgrund. Die wiedererlangte Freiheit nutzt der Täter, um in der Asylunterkunft in Lichterfelde eine Frau zu vergewaltigen. Das Opfer wurde in einem Krankenhaus versorgt.
Seitdem ist der Täter untergetaucht – und die Frage im Raum, ob die schreckliche Tat hätte verhindert werden können. Insbesondere mit Blick auf die Entscheidung der Bereitschaftsstaatanwältin. Diese sah keine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr, obwohl gerade die Begehung mehrerer Straftaten nahelegt, dass der Mann erneut deliquent werden könnte. Außerdem gibt es bei Flüchtlingen, in Unterkünften wohnhaft, oft Wohnverhältnisse, die leicht löslich sind, also dazu führen können, dass Menschen untertauchen oder sich woanders aufhalten.
Ein Ermittler sagte gegenüber Bild: „Die Vergewaltigung hätte verhindert werden können. Wie soll man dem Opfer erklären, dass der Täter eigentlich hätte in der Haftzelle sitzen müssen?“
Und: Auch der Der Berufsverband „Unabhängige in der Polizei“ findet klare Worte: „Obwohl Fluchtgefahr durch die Staatsanwältin eingehend geprüft und verneint worden sein soll, ist der Täter anschließend untergetaucht. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer“, schreibt der Verband auf X.
Schildbürgerstreich: Obwohl "Fluchtgefahr" durch die Staatsanwältin der @GStABerlin eingehend geprüft und verneint worden sein soll, ist der Täter anschließend untergetaucht. Ein Schlag ins Gesicht der Opfer. https://t.co/NQvgT4tPce
— Unabhängige in der Polizei e.V. (@UPol_eV) November 26, 2023
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