Biologischer Mann im Damen-Gym abgelehnt: Jetzt wird Doris Lange verklagt
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Doris Lange wollte nicht, dass ein biologischer Mann, der als Transfrau lebt, in ihrem Damenfitnessstudio trainiert, sich umzieht und duscht. Als wäre es nicht genug gewesen, dass in der Folge ein Schreiben der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, in ihren Briefkasten flatterte, in dem ihr ein Bußgeld von 1000 Euro für die Ablehnung vorgeschlagen wurde.
Nun wird die Unternehmerin aus Erlangen von besagtem biologischen Mann verklagt: auf Schadenersatz wegen Diskriminierung.

Mit einem Schreiben der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung begann der Streit zwischen dem Damenfitnessstudio und dem biologischen Mann, der als Transfrau lebt.
Eigentlich war es Doris Lange, die mit einer sogenannten „negativen Feststellungsklage“ juristische Klarheit über den Fall erzielen wollte. Damit sollte im rechtlichen Sinne festgestellt werden, dass es für biologische Männer eben keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft im Damenfitnessstudio gibt. Nach mehreren Monaten ohne Reaktion erreichte sie vor kurzem ein Schriftsatz mit rund 80 Seiten, in dem Klage erhoben wird, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth gegenüber Welt bestätigte.
Lange zu NIUS: „Wir ziehen das jetzt durch“
Es gilt als wahrscheinlich, dass es zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht kommen wird. Dem blickt Doris Lange ohne Sorge entgegen, wie sie NIUS sagte: „Wir ziehen das jetzt durch: Ich möchte definitiv Klarheit haben, ob ich den Schutzraum für meine Frauen erhalten kann.“

Die Kundinnen von Doris Lange begreifen das Fitnessstudio als Schutzraum.
Ihr gehe es dabei aber nicht allein um ihr Studio, sagte sie weiter: „Ich will auch Klarheit für alle anderen Orte schaffen, die nur für Frauen vorgesehen sind. Und ich will auch nicht, dass sich ein biologischer Mann in mein Frauenfitnessstudio einklagt oder Schadensersatz bekommt, wenn ich ihn nicht reinlassen möchte.“ Sie habe eine große Unterstützung erfahren und zahlreiche Spenden gesammelt, um die Kosten des juristischen Verfahrens stemmen zu können.
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