Brisante Recherche: Deutsche Ex-Kampfpiloten bilden chinesische Streitkräfte aus!
- Offenbar bilden ehemalige deutsche Bundeswehrsoldaten chinesische Kampfpiloten.
- Dabei sollen auch Angriffsszenarien von chinesischer Seite geübt worden sein.
- Verteidigungsminister Pistorius hat Untersuchungen angekündigt - welche rechtlichen Folgen drohen jetzt?
Nach gemeinsamer Recherche vom ZDF und dem Spiegel sollen ehemalige Bundeswehrsoldaten Kampfpiloten in China ausbilden und das offenbar schon seit Jahren. Darunter sollen ehemalige Offiziere der deutschen Luftwaffe, zwei Eurofighter-Piloten und ein Pilot eines Tornado-Kampfflugzeuges sein. Ihre äußerst großzügigen Gehälter sollen die ehemaligen Bundeswehrsoldaten in mehreren Fällen über Briefkastenfirmen auf den Seychellen erhalten haben.
Besonders brisant an der Recherche: Bei den Übungen sollen auch Angriffsszenarien behandelt worden sein, wie etwa ein Angriff auf Taiwan. Sie sollen auch pikantes militärisches Fachwissen weitergegeben haben, wie NATO-Einsatzgrundsätze, die der Geheimhaltung unterliegen. Auf Anfragen hat nur einer der Soldaten die Behauptungen von sich gewiesen, die anderen ignorierten die Anfragen oder waren nicht zu erreichen. Ob die ehemaligen Bundeswehrsoldaten damit etwa gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen verstoßen haben, könnten will Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) nun im Einzelfall prüfen lassen.
Er teilte mit: „Alle Überschreitungen werden geahndet, das ist völlig eindeutig. Aber klar: Soldatinnen und Soldaten dürfen nach Beendigung ihrer Dienstzeit auch andere Tätigkeiten übernahmen, aber im Rahmen unserer Gesetze, im Rahmen ihrer Verpflichtungen.“ ZDF und Spiegel gegenüber soll Pistorius bereits bestätigt haben, dass scho länger gemeinsame Ermittlungen mit Nachrichtendiensten und internationalen Partnern diesbezüglich laufen würden.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Patrick Heinemann erklärte dem dem juristischen Online-Fachmagazin LTO gegenüber welche rechtlichen Folgen das für die betroffenen haben könnte. Zwar bestünde zunächst mal kein ausdrückliches Verbot, dass es Ex-Kampfpiloten der Bundeswehr untersagt, gegnerische Streitkräfte auszubilden, allerdings unterliegen sie auch nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst einem eingeschränkten soldatischen Pflichtenkatalog. Nach dem Soldatengesetz sind auch ehemalige Bundeswehrsoldaten etwa dazu verpflichtet, Verschwiegenheit über die Angelegenheiten zu bewahren, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten erfahren haben.
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflichten käme bei Ex-Offizieren die Aberkennung des Ruhegehalts oder des Dienstgrades in Betracht. Sollte es zu der Aberkennung des Ruhegeldes kommen, würden die Ex-Soldaten lediglich durch die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Das könnte in diesem Falle allerdings problematisch werden. Denn die empfindlichen Vermögenseinbußen, die das zur Folge haben soll, dürften im vorliegenden Fall kein großes Problem darstellen, wenn man bedenkt, wie gut die Ausbilder für ihre Dienste entlohnt wurden. Die Sanktionswirkung der Aberkennung des Dienstgrades ist ebenfalls gering. Weiter sind die Verfahren sehr aufwändig.
Strafrechtlich könnte eine Verfolgung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in Betracht, worauf eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe steht. Außerdem könnte Landesverrat geprüft werden. Es lässt sich zum aktuellen Stand allerdings noch nicht genau sagen, ob eine disziplinar- oder strafrechtliche Verfolgung möglich wäre, nicht zuletzt, da die Ermittlungen noch laufen. Jedenfalls könnte dieser Fall zu Vorstößen hinsichtlich einer Reformhaus diesem Gebiet führen. Denn nun fällt auf wie wenige Möglichkeiten dem deutschen Rechtsstaat zur verfügung hat, um sich gegen solche Aktivitäten zur Wehr zu setzten.
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