Bundespolizei fordert mehr Kontrollen an Flughäfen
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Trotz Schutzstatus in Griechenland reisen viele Flüchtlinge nach Deutschland weiter. Die Grenzkontrollen wurden zwar verschärft, die Bundespolizei sieht aber eine große Lücke.
Mehrere Tausend bereits in Griechenland anerkannte Flüchtlinge sind in diesem Jahr nach Deutschland weitergereist und haben hier erneut Asyl beantragt. Insgesamt hätten in den Monaten Januar bis Mai dieses Jahres rund 8.000 Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Schutz gestellt, obwohl sie schon von den griechischen Behörden einen Schutzstatus erhalten hatten, teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Funke Mediengruppe mit. Im Jahr 2024 waren es demnach insgesamt mehr als 26.000.
Es klafft eine Kontroll-Lücke
Im Rahmen der sogenannten Sekundärmigration dürfen anerkannte Schutzsuchende nach den Schengen-Regeln bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres frei in ein anderes EU-Land reisen. Einen weiteren Antrag auf Asyl in einem anderen EU-Staat dürfen sie aber nicht stellen. „Personen, denen Schutz in Griechenland zuerkannt wurde, müssen den Schutz auch dort in Anspruch nehmen“, teilte das Ministerium mit.

Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei
Viele der anerkannten Flüchtlinge reisen nach Funke-Informationen per Flugzeug aus Griechenland weiter nach Deutschland. Dort finden aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu wenige Kontrollen statt. „Die Bundespolizei kontrolliert Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen oder Österreich“, sagte Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für Bundespolizei und Zoll. Sie sei an der Landesgrenze mit massivem Personaleinsatz unterwegs, überprüfe strikt auf mögliche irreguläre Einreisen von Migranten und Schutzsuchenden. „Zugleich klafft eine Lücke an den Flughäfen“. Das sei „absurd“. Die Bundespolizei brauche „dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und auch zur Zurückweisung der sogenannten Sekundärmigration“.
Bundesgericht lässt Abschiebungen nach Griechenland zu
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland als zulässig eingestuft. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem Personenkreis keine extreme Not in dem Land, entschied das Gericht in Leipzig. Die Regierung in Athen machte daraufhin deutlich, dass sie Migranten, die zunächst in Griechenland Asyl beantragt und anschließend in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben, nicht zurücknehmen will.
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