Bundesrat billigt Rentenpaket
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Der Bundesrat hat das Rentenpaket der schwarz roten Koalition gebilligt und damit den Weg für das Inkrafttreten zum 1. Januar freigemacht. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten treten mehrere Reformen gleichzeitig in Kraft: die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau, eine Ausweitung der Mütterrente, steuerliche Anreize für das Arbeiten im Rentenalter sowie Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Kernstück des Pakets ist die Sicherung des Rentenniveaus. Die bisher nur befristet geltende Haltelinie von 48 Prozent wird bis 2031 verlängert. Maßstab ist dabei das Verhältnis einer Standardrente zum durchschnittlichen Einkommen. Reichen die regulären Anpassungen nicht aus, gleicht der Bund die Renten mit zusätzlichen Mitteln aus. Nach Angaben der Bundesregierung würde eine monatliche Rente von 1.500 Euro im Juli 2031 dadurch um rund 35 Euro höher ausfallen. Die Kosten steigen ab 2029 deutlich an und liegen zunächst bei 3,6 Milliarden Euro jährlich, bis 2031 bei rund 11 Milliarden Euro. Auch danach werden zweistellige Milliardenbeträge erwartet. Das Rentenniveau sinkt zwar ab 2032, jedoch ausgehend von einem höheren Ausgangswert. Für die SPD war diese Stabilisierung ein zentrales Anliegen.
Mütterrente und Aktivrente
Ausgeweitet wird außerdem die sogenannte Mütterrente. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden künftig drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rentenberechnung angerechnet, ein halbes Jahr mehr als bisher. Ab 2027 soll die Erziehungsleistung in den ersten drei Lebensjahren unabhängig davon gleich bewertet werden, ob sie von der Mutter oder dem Vater erbracht wurde. Die Anrechnung für das erste Jahr erfolgt rückwirkend im Folgejahr. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund fünf Milliarden Euro. Die Reform geht maßgeblich auf Forderungen der CSU zurück.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach von einem wichtigen Signal der Anerkennung von Lebensleistung.
Ein weiterer Baustein ist die sogenannte Aktivrente. Das bisherige Verbot, Beschäftigte nach Erreichen des Rentenalters ohne Sachgrund befristet weiterzubeschäftigen, wird aufgehoben. Zusätzlich können Rentnerinnen und Rentner ab dem kommenden Jahr bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass bis zu 168.000 Menschen im Ruhestand einer Beschäftigung nachgehen könnten. Der steuerliche Bonus stammt aus der CDU.
Auch die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden. Zwar bleibt sie freiwillig, doch insbesondere für kleinere Unternehmen und Geringverdiener soll sie attraktiver werden. Dafür wird unter anderem der steuerliche Förderhöchstbetrag angehoben.
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