Cannabis-Legalisierung: Richterbund zerpflückt Lauterbachs Gesetzentwurf
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Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung scharf kritisiert. Dieser sei nicht geeignet, die von Karl Lauterbach (SPD) anvisierte Ziele wie etwa die Austrocknung des Schwarzmarktes zu erreichen. Die Justiz werde durch die Gesetzespläne „zusätzlich belastet“, bemängelte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn am Samstag gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
„Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen. Auch verwaltungsgerichtliche Verfahren oder nachbarschaftliche Streitigkeiten rund um den Cannabis-Anbau dürften sich häufen“, prognostizierte Rebehn.

Ein Konsument raucht einen Joint
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig straffrei bleiben soll, selbst bei einem Kauf auf dem Schwarzmarkt. Im Eigenanbau zu Hause sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. „Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen aber einige Hürden hat, dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabisgesetzes wachsen“, warnte Rebehn.
Kommende Woche soll das Bundeskabinett über den Entwurf beraten. Dem Entwurf zufolge geht das Ministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen Euro, bei Gerichten von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen von 35 Millionen Euro aus.
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