Correctiv-Niederlage vor Gericht: Verbreitung von Falschbehauptung aus „Geheimtreffen“-Recherche wird verboten
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Niederlage vor Gericht für Correctiv!
Das Landgericht Hamburg verbietet eine Falschbehauptung des Recherchenetzwerks Correctiv im Text über das angebliche „Geheimtreffen“ von Potsdam, bei dem rechtsextreme Kräfte zusammen mit Politikern von AfD und CDU angeblich die millionenfache Vertreibung von Menschen anhand rassistischer Kriterien geplant haben sollen.
Im Text wurde behauptet, der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau habe den Zuhörern den Vorschlag unterbreitet, (Zitat aus dem Correctiv-Text) „man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen“. Und weiter im Correctiv-Text: „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Diese Passage, die den Eindruck erweckt, Vosgerau wolle mit einer Flut an Musterklagen Wahlen in Deutschland delegitimieren, wurden vom Gericht als Falschbehauptung untersagt.

Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau
Das Gericht begründete das Verbot wie folgt: „Dies ist prozessual unwahr. Der Antragsteller nimmt in Abrede, sich in dieser Weise geäußert zu haben. Er trägt vor, dass er sich vielmehr so geäußert habe, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden gerade nicht sinnvoll sei, und der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.“
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau spricht gegenüber NIUS von einem „riesen Erfolg“ – und zwar nicht aus Gründen, die direkt aus dem Urteil herauszulesen seien, wie er betont. Durch die eidesstaatlichen Versicherungen von sieben Teilnehmern des Treffens in Potsdam sei Correctiv erstmals dazu gezwungen worden, zuzugeben, in ihrem Bericht keine Tatsachenbehauptungen formuliert, sondern lediglich Bewertungen vorgenommen zu haben (NIUS berichtete). Die angeblich geplante Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien sei nicht Thema der Veranstaltung im November 2023 gewesen.Über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, wonach zwei weitere „irreführende Behauptungen“ von Correctiv nicht verboten wurden, sei er natürlich nicht glücklich. Sein Anwalt Carsten Brennecke und er wollen dagegen vorgehen. Beim Oberlandesgericht soll demnächst eine Beschwerde einreicht werden. Das Verfahren würde damit in die nächsthöhere Instanz gehen.
Das bestätigt auch Dr. Ralf Höcker, der mit seiner Kanzlei Vosgerau vertritt: „Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU)“, schreibt er bei X.
Hier sehen Sie die NIUS-Dokumentation: Geheimdienst-Methoden und nachweisbare Lügen – Die Wahrheit hinter der Correctiv-Recherche
Andere Passage laut Gericht vertretbar
Für Vosgerau ist das jedoch nur ein Teil-Sieg: Die Passage aus dem Correctiv-Text, in der über Vosgeraus (Zitat aus dem Correctiv-Text) „Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten“ geschrieben wird und die Vosgerau als „verkürzt“ und „sinnentstellend“ bezeichnet, hält das Gericht für vertretbar. Vosgerau sah den Eindruck erweckt, er würde pauschal türkischen Briefwählern die Wahlfreiheit aufgrund familiärer Einflüsse absprechen. Vosgerau selbst gibt an, er habe den Fall einer jungen türkischen Wählerin nur als Beispiel benutzt.
„Leserinnen und Leser gehen davon aus, dass es sich um eine Zusammenfassung der Äußerung des Antragstellers handelt und nicht um eine wörtliche Wiedergabe“, schreibt das Gericht in der Begründung.
Auch wollte Vosgerau beanstanden, dass er in seiner Antwort auf eine Correctiv-Presseanfrage mehr gesagt hatte, als am Ende veröffentlicht wurde. So hatte Vosgerau in seiner Antwort darauf hingewisen, dass eine Ausbürgerung von Staatsbürgern „rechtlich normalerweise auch gar nicht möglich“ sei und dass solches seiner Erinnerung nach „von niemanden“ gesagt worden sei. Für das Gericht lag trotz Weglassens dieser Hinweise Vosgeraus „keine unvollständige Berichterstattung, die einer unwahren Tatsachenbehauptung gleichkäme“ vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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