Drogendealer mit deutscher Staatsbürgerschaft darf nicht aus England abgeschoben werden, weil er kein Deutsch spricht
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Ein 25-jähriger deutscher Staatsbürger, der wegen Drogen- und Verkehrsdelikten einsaß und nach Deutschland abgeschoben werden sollte, darf vorerst in England bleiben. Die Argumente der Anwälte sind bemerkenswert.
Nach Verbüßung einer 33-monatigen Haftstrafe sollte Saleh Hussein Hamid laut einer Ausweisungsverfügung des britischen Innenministeriums nach Deutschland abgeschoben werden. Dagegen klagte der verurteilte Drogenhändler – mit Erfolg! Die Rechtsvertreter des 25-Jährigen hatten ihre Berufung auf mehrere zentrale Argumente aus der Menschenrechtsgesetzgebung gestützt.
So hoben sie hervor, dass er als Minderjähriger nach Großbritannien gekommen war und nicht über die für das Leben in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse verfüge.
Zielscheibe rechtsextremer Kreise
Außerdem äußerten sie Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verfolgung und wiesen darauf hin, dass Hamid in Deutschland zur Zielscheibe rechtsextremer Kreise werden könnte. Sie argumentierten auch, dass Deutschland Hamids islamischen Glauben wahrscheinlich weniger akzeptiere als Großbritannien. Diese Faktoren würden, so sein Anwaltsteam, unüberwindbare Hindernisse für seine Wiedereingliederung in die deutsche Gesellschaft schaffen.
Hamid hatte als „Ring-and-Bring”-Dealer in West Yorkshire agiert, der telefonische Bestellungen entgegennahm und dann Heroin, Crack und Cannabis an die Kunden auslieferte. So auch an einen verdeckten Ermittler. Als Beamte versuchten, ihn zu stoppen, als er in Leeds mit einem Mercedes unterwegs war, überfuhr Hamid drei rote Ampeln, bevor er mit einem Metallpfosten kollidierte.
Eine endgültige Entscheidung darüber, ob der verurteilte Drogendealer in Großbritannien bleiben darf oder doch nach Deutschland zurückkehren muss, ist für das kommende Jahr geplant.
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