Er ermordete die 30-jährige Lisa mit einem Messer: Somalier war seit 2021 ausreisepflichtig!
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Im vergangenen September ermordete der Somalier Ahmad N. die 30-jährige Lisa aus Wiesloch bestialisch mit einem Messer. Nun kommt heraus: Der 33-Jährige hätte längst ausgewiesen werden müssen. Laut einer Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg bestand gegen den Somalier bereits 2021 eine Ausweisungsverfügung.
Es war der 8. September 2023, als das Leben der 30-jährigen Lisa jäh beendet wurde. Der Somalier Ahmad N. war zuvor auf dem Weg in die Arbeitstherapie aus einer psychiatrischen Einrichtung geflüchtet. Weil die Psychiater den Straftäter auf einem guten Weg sahen, waren ihm Ausgänge erlaubt. Nach seiner Flucht entwendete Ahmad N. ein Messer und stach damit auf die junge Frau ein, die ihren Verletzungen erlag.

Blumen und Trauerkerzen stehen vor dem Kaufhaus, in dem die grausame Bluttat geschah.
N. lebte seit 2014 in Deutschland, hatte mehrere Straftaten wie sexuelle Belästigung und Körperverletzung begangen. Da er für schuldunfähig erklärt wurde, musste er nicht in den Maßregelvollzug, sondern wurde in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Nun offenbart die Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg vom 18. Juni auf eine Anfrage von SPD und FDP: Gegen den Somalier bestand bereits seit August 2021 eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung!
Die zuständige Ausländerbehörde kann eine solche Verfügung ausstellen, wenn die Person mehrfach straffällig wurde. Im Fall von N. schlugen sieben Straftaten zu Buche.
Doch in der Stellungnahme des Ministeriums heißt es: „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen standen im Zeitraum der Tatbegehung aufgrund fehlender Reisedokumente und eines laufenden Asylverfahrens nicht im Raum.“ Bedeutet: Da der Mann keine Ausweispapiere hatte, durfte er trotzdem in Deutschland bleiben.

Die Spurensicherung war nach Lisas Ermrdnung vor Ort.
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