EU-Kommission: Verfahren gegen Online-Plattform TikTok
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Die Europäische Kommission hat ein offizielles Verfahren gegen die Online-Plattform TikTok eingeleitet, um zu untersuchen, ob diese ausreichende Maßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Inhalte ergreift und ob Verstöße im Bereich des Jugendschutzes und der Werbetransparenz vorliegen.
Diese Ankündigung erfolgte am Montag in Brüssel und markiert einen weiteren Schritt der EU, ihre Regulierungsbemühungen um digitale Plattformen zu verstärken. Die vorangegangene Voruntersuchung der Kommission lieferte ausreichend Anhaltspunkte für mögliche Regelverstöße durch TikTok, einschließlich der Frage, ob die Plattform genügend dagegen tut, suchtähnliches Verhalten bei Nutzern zu verhindern. Insbesondere die Wirksamkeit von Maßnahmen wie Altersverifikationen zur Abschirmung Minderjähriger von bestimmten Inhalten steht dabei im Fokus der Überprüfung.
Dieses Verfahren gegen TikTok reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Untersuchungen gegen große Online-Plattformen, wobei erst kürzlich ein vergleichbares Verfahren gegen X (vormals bekannt als Twitter) wegen der Verbreitung illegaler und irreführender Beiträge eingeleitet wurde. Die strengen Anforderungen des neuen EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verpflichten Online-Plattformen, aktiv gegen illegale Inhalte wie Hassrede vorzugehen und legen besonderen Wert auf den Schutz der psychischen Gesundheit von Jugendlichen und transparente Werbepraktiken.

Ursula von der Leyen (CDU) ist Präsidentin der Europäischen Kommission.
In diesem Kontext hat die Europäische Kommission bereits an große Plattformbetreiber, darunter den Mutterkonzern von Facebook, Meta, und Snapchat, Anfragen gerichtet, um detaillierte Informationen darüber zu erhalten, wie sie zum Schutz der psychischen Gesundheit Jugendlicher beitragen. Eine wichtige Forderung des DSA ist es, dass Nutzern klare Informationen über Werbeanzeigen zur Verfügung gestellt werden müssen, inklusive der Gründe für deren Anzeige und der Identität der Werbetreibenden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz Minderjähriger vor zielgerichteter Werbung, die auf persönlichen Daten basiert, was ausdrücklich verboten ist.
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