Exklusiv: Correctiv UG „bilanziell überschuldet“
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Die „Correctiv-Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ hat laut Bundesanzeiger ungesicherte sechsstellige Darlehen an ihre „bilanziell überschuldete“ Tochtergesellschaft vergeben. Ein solches Vorgehen kann geeignet sein, eine mögliche Insolvenz abzuwenden.
Brisant und höchst unüblich: Das Darlehen, das die vorgeblich gemeinnützige GmbH ihrer hundertprozentigen Tochter ohne Sicherheiten gewährte, ist ungedeckt und nachrangig. Heißt, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit hätte die gemeinnützige Gesellschaft die Spenden- und Steuergelder mutmaßlich verzockt.
Um zu verstehen, warum Correctiv höchst zweifelhaft vorging, muss man zunächst wissen, dass das Medienunternehmen aufgesplittet ist in eine „Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ und eine gewerbliche Unternehmergesellschaft (UG), die „kleinere“ Form der GmbH. Geschäftsführer beider Gesellschaften ist der Bottroper Journalist David Schraven, die gemeinnützige Gesellschaft leitet er zusammen mit Jeannette Gusko. Schraven erhält von der gemeinnützigen Gesellschaft ein Gehalt von 120.000,00 Euro für seinen angeblich gemeinnützigen Aktivismus, von der Tochtergesellschaft angeblich nichts.

Correctiv-Geschäftsführer David Schraven beim Correctiv-Event CAMPFIRE 2022 - Festival für Journalismus.
Die UG erwirtschaftet Gewinne, indem sie Bücher verlegt, Veranstaltungen abhält und Faktenchecks für den Internetkonzern Meta durchführt – oder vielmehr: möchte dadurch Gewinne erwirtschaften.
In der Bilanz 2022 heißt es allerdings: „Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Geschäftstätigkeit aufgestellt. Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung, konnte u.a. aufgrund der durch die Gesellschafterin gewährten qualifizierten Nachrangdarlehen eine positive Fortführungsprognose abgegeben werden. Zudem wird für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Überschuss geplant, der sich auch in 2024 weiter verstetigen soll. Die Zahlungsfähigkeit ist durch den Willen der Gesellschafterin, die Gesellschaft notfalls weiterhin mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten, auch über die bereits gewährten Darlehen hinaus gesichert.“
Gewinnorientierte Gesellschaft – bilanziell überschuldet
Heißt im Klartext: Die gewinnorientierte UG war 2022 bilanziell überschuldet. Das gemeinnützige „Schraven-Unternehmen“ lieh einem gewerblichen „Schraven-Unternehmen“ über einhunderttausend Euro. Ohne Sicherheiten. Gleichzeitig stellte man sich laut Unternehmensregister einfach selbst eine positive Prognose. Correctiv prognostizierte sich selbst für das Geschäftsjahr 2023 einen Überschuss, der sich in 2024 verstetigen sollte. Ob diese Prognose eingetroffen ist, ist fraglich. Offengelegt wurden diese Zahlen bisher nicht.

Nach den inzwischen weitgehen entkräfteten Vorwürfen von Correctiv rund um ein angebliches „Geheimtreffen“ von Vertretern der AfD mit Rechtsextremen in einem Landhaus bei Potsdam protestierten bundesweit tausende Menschen gegen angeblich erstarkenden Rechtsextremismus.
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass eine GmbH einer überschuldeten Tochter einen Kredit gibt. Allerdings muss dies zu marktüblichen Bedingungen erfolgen, also beispielsweise mit Zinsen und Sicherheiten. So wäre dies der Fall, wenn Geschäftsführer David Schraven mit einer Grundschuld auf sein Haus die Haftung übernommen und den Spendern damit signalisiert hätte: Ich stehe mit meinem Hab und Gut für die Vertrauenswürdigkeit dieser Transaktion und der bilanziell überschuldeten Tochergesellschaft ein. Doch im Jahresabschluss steht ausdrücklich: Das Darlehen ist ungesichert.
Unbesicherte Kredite alles andere als marktüblich
Die Vergabe eines unbesicherten Kredits an eine bereits bilanziell überschuldete Gesellschaft ist alles andere als marktüblich. Kein normaler Steuerzahler würde in einer solchen Situation ein Darlehen ohne Sicherheiten gewähren. Diese Praxis könnte von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung oder als unzulässige Mittelverwendung interpretiert werden, denn der Geschäftsbericht 2022 offenbart, dass die Corrrectiv-UG offenbar kurz vor der Insolvenz stand und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 255.000 Euro aufwies.
Auf der Haben-Seite führte man 116.000 Euro an „Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände“ und 100.000 Euro an „Vorräten“ an. Was konkret bevorratet wurde, ist nicht klar, mutmaßlich handelt es sich um nicht verkaufte Bücher oder Ähnliches.
Im Gegensatz dazu verfügt die gemeinnützige Gesellschaft, die sich aus Spenden und Zuwendungen des Staates finanziert und Steuervorteile genießt, im Dezember 2022 laut Jahresabschluss über Gewinnrücklagen von fast einer Million Euro.
Doch die Darlehen, die man sich selbst gab, waren nicht nur ungesichert, sie sind nachrangig. Sollte die bilanziell bereits überschuldete Correctiv-UG zahlungsunfähig werden, werden alle anderen Gläubiger bedient, bevor die Geldgeber der mit Steuervorteilen privilegierten „gemeinnützigen“ Correctiv-GmbH ihr Geld sehen.
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der NIUS-Recherche:
- Darf eine gemeinnützige GmbH unbesicherte Kredite oder Darlehen an Tochtergesellschaften vergeben, wenn diese bilanziell überschuldet sind?
- Warum ist Correctiv noch als gemeinnützig anerkannt, obwohl aus den im Handelsregister veröffentlichten Unterlagen klar hervorgeht, dass das Vermögen der gGmbH durch unbesicherte Darlehen an gewinnorientierte Gesellschaften verliehen wird?
Wenn eine „gemeinnützige“ GmbH einer gewinnorientierten UG ungesicherte nachrangige Darlehen gibt und damit quasi mit Ansage das Geld der Spender versenkt, entspricht das nicht der eigentlichen Idee von Gemeinnützigkeit. Gemeinnützige GmbHs unterliegen strengen Richtlinien. So ist eine der zentralen Anforderungen, dass die Verwendung ihrer Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke erfolgt. Die Vergabe von ungesicherten Darlehen an bilanziell überschuldete gewerbliche Töchter aus Spendengeldern gehört nicht dazu.
Urteil in ähnlich gelagertem Fall
Im August 2019 urteilte der Bundesfinanzhof (BFH), dass Gemeinnützigkeit die selbstlose Förderung steuerbegünstigter Zwecke voraussetzt, und dass eine Organisation, die nur zu Finanzierungszwecken zugunsten ihrer Gesellschafter errichtet wurde, nicht selbstlos, also nicht gemeinnützig handelt.
In einem ähnlich gelagerten Fall entschied das Finanzgericht Münster im Dezember 2014, einer Stiftung die Gemeinnützigkeit mit sofortiger Wirkung zu entziehen, „da die einseitig orientierte Anlagepolitik nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung“ entspreche. Im damaligen Fall wurde ebenfalls Stiftungsvermögen in Anlagen, die ganz oder teilweise nicht ausreichend besichert waren, umgeschichtet und durchgängig zur Vergabe von Darlehen an Firmen der mittelständischen Wirtschaft verwendet.

Correctiv-Geschäftsführerin Jeannette Gusko mit Elena Koutidou (Neue deutsche Medienmacher*innen) bei der Veranstaltung „WirSindDieBrandmauer, Protest gegen ein Erstarken des Rechtsextremismus.“
In der Begründung hieß es: „Die tatsächliche Geschäftsführung einer gemeinnützigen Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigung enthält. Damit lässt es sich nicht vereinbaren, wenn eine Stiftung ihr Stiftungskapital in ungesicherten Darlehen anlegt“.
Gemeinnützigkeit könnte aberkannt werden
Sollten die Finanzbehörden das Vorgehen der gemeinnützigen Gesellschaft als eine Form der unzulässigen Mittelverwendung bewerten, könnte dies steuerliche Konsequenzen bis hin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen. Da die Geschäftsführung der gemeinnützigen Stiftungs-GmbH, David Schraven und Jeannette Gusko, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel tragen, könnte die Entscheidung, unbesicherte Kredite oder Darlehen an eine bilanziell überschuldete Tochtergesellschaft zu vergeben, als Pflichtverletzung angesehen werden. Die beiden könnten dann persönlich haftbar gemacht werden, insbesondere, wenn der Kredit oder das Darlehen ausfällt und dadurch die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel: „Sollte die bilanziell überschuldete gewerbliche Tochter in die Insolvenz gehen und die ungesicherten Darlehen der gemeinnützigen Mutter ausfallen, könnten sich Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft dafür interessieren, ob die abgegebenen Wirtschaftlichkeitsprognosen jemals belastbar gewesen sind.“
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