„Geheimtreffen“ in Potsdam: Die 5 größten Ungereimtheiten der Correctiv-Recherche
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Am 10. Januar 2024 veröffentlichte das Medienportal Correctiv eine angebliche Enthüllungsgeschichte, in dem es um verfassungswidrige Vertreibungspläne deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund gegangen sein soll. Sie führte zu gewaltigen Demonstrationen „gegen rechts“ und beeinflusste das politische Geschehen in der Bundesrepublik maßgeblich. Die Publikation von Correctiv landet nun vor Gericht. Vor dem Hintergrund dieser juristischen Auseinandersetzung fasst NIUS die wichtigsten Unstimmigkeiten der Causa Correctiv zusammen.
Bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, eingereicht von Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, spielen eidesstattliche Versicherungen eine wichtige Rolle, die NIUS vorliegen. Sie dementieren die Kernaussage der Publikation, die von der Mehrheit der Medien unkritisch kolportiert wurde. Kommenden Montag wird die gerichtliche Entscheidung bezüglich des Antrags erwartet.

Ausschnitt aus der eidesstattlichen Versicherung Ulrich Vosgeraus.
Auf die eidesstattlichen Versicherungen angesprochen, widersprach Correctiv ihnen nicht, sondern formulierte schmallippig und inhaltlich unbestimmt, dass das „besprochene Thema“ nicht bestritten wurde. Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der Vosgerau vertritt, schrieb dazu auf X: „Konfrontiert mit den eidesstattlichen Versicherungen vermeidet sie [die Vize-Chefredakteurin Correctivs] ganz bewusst die Aussage, dass die Versicherungen falsch seien oder dass entgegen der Versicherungen diese Themen auf dem Treffen besprochen wurden. Denn sie weiß genau, dass diese Behauptung ansonsten sofort durch Teilnehmer abgemahnt und gerichtlich angegriffen würde.“

Staatsrechtler Ulrich Vosgerau geht juristisch gegen Correctiv vor.
Nun zu den Unstimmigkeiten:
1. TV-Eklat: „Wir haben nicht von Deportationen gesprochen“
Das Wort „Deportation“ ist in Deutschland unweigerlich mit der Vernichtungspolitik der historischen Nationalsozialisten verbunden. Im ARD-Presseclub behauptete die Vize-Chefredakteurin Correctivs, Anette Dowideit, Correctiv habe „nicht von Deportationen gesprochen“, sondern eine Interpretation der Medien gewesen (NIUS berichtete) sei. Im Text steht aber: „Was (Martin) Sellner entwirft, erinnert an eine alte Idee: 1940 planten die Nationalsozialisten, vier Millionen Juden auf die Insel Madagaskar zu deportieren.“ Damit wurde die Deportations-Analogie von Correctiv selbst in die Welt gesetzt (Näheres hier).
Schließlich ersetzte das Portal nachträglich das Wort „Deportation“ auf seiner Seite (NIUS berichtete), ohne dies aber kenntlich zu machen. Aus „Die Pläne zur Deportation Millionen Deutscher mit Migrationshintergrund“ wurde „Die Pläne zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland“. Mutmaßlich geht diese Aufweichung darauf zurück, dass die ursprüngliche Formulierung vor Gericht unhaltbar wäre.
2. Angeblich keine illegalen Tonaufnahmen gemacht
Die Frage, ob Correctiv Tonaufnahmen von der Konferenz in Potsdam angefertigt hat, ist brisant und abschließend nicht geklärt. Falls ja, wäre es illegal gewesen. Zugleich sprechen allerdings nicht nur viele detailgenaue Zitate von der Konferenz dafür, dass sich nicht lediglich mit einem Gedächtnisprotokoll beholfen wurde. Übermedien berichtete, dass das US-Portal Semafor nach einem Gespräch mit Correctiv über gemachte Tonaufnahmen geschrieben hatte: Ein Correctiv-Reporter, so hieß es in dem amerikanischen Bericht, „streifte mit einer leeren Tasse durch die Flure und wedelte damit herum, als Vorwand, auf der Suche nach einer Tasse Kaffee zu sein. Währenddessen fertigte er Ton-, Video- und Fotoaufnahmen über seine Apple Watch auf.“
Übermedien konfrontierte Correctiv mit den Ausführungen von Semafor, wobei sich Correctiv in Widersprüche verstrickte, die NIUS hier näher erläutert.
Sehen Sie auch bei NIUS: Geheimdienst-Methoden und nachweisbare Lügen: Die Wahrheit hinter der Correctiv-Recherche
3. Correctiv behauptet, „unabhängig“ zu sein, ist aber staatsnah
Zweierlei spricht gegen die Unabhängigkeit, die Correctiv sich auf die Fahnen schreibt. Zum einen erhält das Portal viel Geld von der Regierung. Seit der Gründung im Jahr 2014 hat Correctiv rund 2,5 Millionen Euro an Steuergeldern eingestrichen. Allein aus dem Bundeshaushalt erhielt das Portal mehr als 1,2 Millionen Euro, wie aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm hervorging, über die NIUS berichtete.
Zum anderen sind die Kontakte zur Bundesregierung eng. Unmittelbar vor dem „Geheimtreffen“ am 25. November 2023 in Potsdam kam es zu zwei Begegnungen zwischen der Correctiv-Geschäftsführerin, Jeannette Gusko, und Vertretern des Bundeskanzleramts. Näheres erfährt man auf NIUS hier.

Correctiv-Geschäftsführerin Jeannette Gusko auf Demo gegen die AfD vor dem Bundestag am 03.02.24.
4. Das „Geheimtreffen“ war privat, nicht „geheim“
In der bundesweiten Berichterstattung wurde das Potsdamtreffen als eine aufgeflogene Verschwörung dargestellt. Die Realität sieht aber anders aus, wie NIUS recherchierte. Correctiv erläuterte seine Vorgehensweise so: „Wir mieteten ein Zimmer über ein Online-Portal, das die Hoteliers offenbar vergessen hatten zu blockieren. Damit konnte einer unserer Reporter ganz offen das Haus betreten und mit den anderen Gästen als einziger externer Teilnehmer übernachten.“ Das sei nachweislich falsch, erklärte Hotelbesitzer Wilhelm Wilderink im Gespräch mit NIUS. Laut ihm befanden sich weitere externe Gäste in der Villa. Es habe am Haus auch keine gesonderten Sicherheitsmaßnahmen gegeben. All das torpediert die Behauptung eines Geheimplans.
5. Staatsanwaltschaft: „Kein Ermittlungsverfahren eingeleitet“
Wenn die Correctiv-Legende wahr wäre, so sollte man meinen, hätte sie angesichts von grob verfassungswidrigen Plänen doch juristische, polizeiliche Konsequenzen für die Teilnehmer haben müssen. NIUS hatte kürzlich bei der zuständigen Polizei und Staatsanwaltschaft in Potsdam nachgefragt, welche rechtlichen Folgen die Correctiv-Geschichte für die Teilnehmer der Konferenz nach sich zog. Das Ergebnis fiel nüchtern aus: Es ist „kein Ermittlungsverfahren“ eingeleitet worden. Bei der Staatsanwaltschaft sei nur eine „Anzeigesache anhängig“, welche „die Staatsanwaltschaft Potsdam dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständigkeitshalber zur Prüfung der Übernahme vorgelegt hat.“ Zur Prüfung ist der Bundesgerichtshof gesetzlich gezwungen, das bedeutet für sich also nichts.
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