Habeck-Strafantrag wegen „Schwachkopf“: Historiker Knabe: „Erinnert durchaus an Missbrauch der Justiz in der DDR!“
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Es ist immer noch kaum zu glauben: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Strafantrag gegen einen Bürger gestellt, der ihn als „Schwachkopf“ beleidigt hatte. Der renommierte DDR-Historiker Hubertus Knabe meint gegenüber NIUS, dass dies durchaus an den Missbrauch der Justiz in der kommunistischen Deutschen Demokratischen Republik erinnere.
Das war geschehen: Der Bürger Stefan Niehoff aus Unterfranken hatte im Juni 2024 ein Meme auf X retweetet. Darauf zu sehen: Habeck mit dem an den Werbeauftritt von Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Daraufhin: Hausdurchsuchung im Morgengrauen vergangenen Dienstag! Seine Tochter mit Down-Syndrom musste mit ansehen, wie Kriminalbeamte ihren Vater um 6 Uhr morgens aus dem Bett holten, verhörten und sein Tablet mitnahmen. Am Freitag bestätigte die Staatsanwaltschaft Bamberg, dass die Hausdurchsuchung allein aufgrund des Begriffs „Schwachkopf“ gegen Habeck erfolgte. NIUS berichtete.

Für diesen Retweet wurde das Haus von Stefan Niehoff durchsucht
„Politische Witze wurden in DDR massiv verfolgt“
NIUS sprach darüber mit dem bekannten DDR-Historiker Hubertus Knabe. Er findet: „Wenn ein Regierungsmitglied strafrechtlich gegen einen Bürger wegen einer solchen Äußerung vorgeht, hat das nochmal eine andere Dimension – und das erinnert durchaus an den Missbrauch der Justiz in der DDR!“
Knabe erklärt: „Strafrechtlich gab es den Paragrafen 106 ‚Staatsfeindliche Hetze‘ in der DDR, der Anwendung fand. Insbesondere bei Witzen, bei denen Politiker oft schlecht wegkamen.“

DDR-Historiker Hubertus Knabe
Besonders kritische Witze über Politiker – „das wurde massiv verfolgt“! Weiter erläutert Knabe: „Generell politische Witze, in denen man abfällig über die Obrigkeit redet und vor allem über die Staatsführer, wurden erheblich verfolgt vom Regime.“
Doch für welche Witze wurde man verfolgt? Der Historiker: „Wenn man zum Beispiel in der Kneipe über Kommunisten schimpfte, also mit Schimpfwörtern oder Wutbegriffen, war das höchst gefährlich. Das sollte man tunlichst unterlassen. Unter Staatsoberhaupt Walter Ulbricht war dies extrem. In der Honecker-Ära ließ das etwas nach.“

Das „Staatsratsgebäude“ im östlichen Berlin wurden in den 60er Jahren errichtet. Es war damals der Amtssitz des Staatsrats der DDR.
Dann erzählt DDR-Kenner Knabe ein Beispiel: „Vor dem Staatsratsgebäude, ein sowjetisches Gebäude, wollte ein Pförtner einen DDR-Bürger vertreiben, der gerade sein Fahrrad abstellen wollte. Der Bürger sagte zum Pförtner: ‚was ist da los?‘ Der Pförtner entgegnete: ‚da kommen gleich sowjetische Führer‘. Der Bürger meinte daraufhin, dann müsse er sein Fahrrad doch anschließen. Er sagte das als Kritik an das Sowjetregime, sein Fahrrad vor diesem in Sicherheit bringen zu wollen. Für so etwas kam man ins Visier und wurde auch verhaftet und verurteilt!“

Walter Ulbricht, Staatsratsvorsitzender der DDR von 1960 bis 1973.
Ein weiteres Beispiel führt Knabe an: „Aber auch für die spitzfindigen Äußerungen ‚der Spitzbart muss weg‘ oder ‚Spitzbart, Bauch und Brille sind nicht des Volkes Wille‘ gegen den Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht wurden verfolgt.“

Die Mitgliedskarte zum Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) des DDR-Politikers Walter Ulbricht.
Fazit des Historikers: „Meine Einschätzung ist, dass man sich nicht beleidigen lassen muss von anderen Leuten. ABER: Als Politiker muss man mehr aushalten als Normalbürger. Insbesondere im Affekt ausgesprochene abfällige Äußerungen – die gehören zum politischen Geschäft dazu. Wenn man das nicht aushalten kann, dann ist man in der Politik falsch aufgehoben. Und wenn ein Regierungsmitglied strafrechtlich gegen einen Bürger vorgeht wegen einer solchen Äußerung, hat das nochmal eine andere Dimension und erinnert durchaus an den Missbrauch der Justiz in der DDR.“
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