Hammer-Urteil! Verfassungsgericht kippt Klima-Pläne der Ampel
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Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über die Frage entschieden, ob der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder für den Klimaschutz nutzen darf.
Die Antwort lautet: NEIN! Eine harte Niederlage für die Ampel-Regierung.
Die Bundesregierung darf die zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachten Finanzmittel nicht für den Klimaschutz nutzen.
Katastrophe und Gesichtsverlust für die Ampel!

Das Urteil von höchster Stelle ist eine Demütigung für die Ampelregierung
Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands am Mittwoch in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Finanzplanung der Ampel: hinüber!
Die Finanzplanung der Ampel ist damit hinüber, in Sachen Haushalt und Klimapolitik muss ALLES noch mal neu geplant werden. Der absolute GAU für die Bundesregierung, das Urteil reißt 60-Milliarden-Euro-Loch.
So kam es zu den Corona-Klima-Plänen der Ampel: Die Bundesregierung hatte in der Pandemie in großem Ausmaß Schulden aufgenommen. Als die Pandemie vorbei war, blieben 60 Milliarden ungenutzte Mittel übrig. Die Ampel schichtete das Geld 2022 in den „Klima- und Transformationsfonds“ um. Die CDU klagte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht – und setzte sich nun mit ihrer Ansicht durch. In einer Eilentscheidung im November 2022 hatte das Gericht zunächst grünes Licht gegeben.
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