Keine Beweise für Intrige gegen Weidel: Chrupalla lässt Berichterstattung der Bild-Zeitung untersagen
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Schlappe für die Bild-Zeitung: Das Landgericht Berlin hat dem Blatt die Behauptung untersagt, AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla habe auf dem Parteitag in Essen eine Intrige gegen seine Co-Chefin Alice Weidel gesponnen. Im Falle einer Zuwiderhandlung sind 250.000 Euro fällig.
Die Bild-Zeitung hatte behauptet, dass Büromitarbeiter von Chrupalla auf dem Parteitag in Essen mehrere Landesverbände mit der Bitte kontaktiert hätten, die Delegierten sollten „etwas mehr für Chrupalla und etwas weniger für Weidel stimmen“. Die Absicht dahinter: „Weidels Vorsprung solle nicht zu groß werden“, schrieb das Blatt. Tatsächlich hatte Chrupalla in Essen bei der Wahl der beiden Bundessprecher ein minimal besseres Ergebnis als Weidel erzielt. Weidel erhielt eine Zustimmung von 79,8 Prozent, im Fall von Chrupalla waren es 82,7 Prozent.
Chrupalla sprach anschließend von einer erfundenen Geschichte und ging gegen die Bild-Zeitung gerichtlich vor. Mehrere seiner Büromitarbeiter legten eidesstattliche Versicherungen vor. Am Freitag gab das Landgericht Berlin dem AfD-Chef in seinem Unterlassungsanspruch recht. Die Berichterstattung habe ihn in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, hieß es in der Begründung, die NIUS exklusiv vorliegt.

Weidel und Chrupalla führen die AfD als Doppelspitze.
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden
„Der Antragsteller hat hinreichend glaubhaft gemacht, dass die in den angegriffenen Äußerungen enthaltene Tatsachenbehauptung – ‚sein Büro‘ habe mehrere Landesverbände kontaktiert und gebeten, ‚etwas mehr für Chrupalla und etwas weniger für Weidel‘ zu stimmen – unzutreffend ist. Er hat hierzu glaubhaft gemacht, weder selbst entsprechende Gespräche geführt und Pläne verfolgt zu haben, noch andere Personen hiermit beauftragt zu haben.“ Weiter heißt es in dem Beschluss: Hinsichtlich der Beschreibung des vermeintlichen Vorgehens von Chrupalla als „Intrige“ bzw. „Putsch-Versuch“ fehle es diesen Meinungsäußerungen der Bild-Zeitung „an den erforderlichen Anknüpfungstatsachen“.
„Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Doppelspitze ist ein Erfolgsrezept unserer Partei. Wir lassen es weder durch Journalisten noch durch Neider beschädigen“, kommentierte der AfD-Chef den Gerichtserfolg auf X.
Die Bild-Zeitung trägt die Kosten des Verfahrens. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
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