Angeblich „keine Wiederholungsgefahr“: Die vier syrischen Täter von Gelnhausen sind frei
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Neun Mädchen im Alter von 11 bis 17 Jahren sind in einem Schwimmbad im hessischen Gelnhausen am Sonntag, dem 22. Juni, von vier syrischen Männern missbraucht worden. Erst mehrere Tage nach dem Vorfall berichteten erste Medien von dem Vorfall. NIUS erfuhr nun von der Staatsanwaltschaft, dass die Täter frei sind.
Am Sonntagnachmittag gegen 17 Uhr wandten sich mehrere Mädchen an das Schwimmbadpersonal und schilderten, im Strudelbereich des Beckens von einer Gruppe junger Männer unsittlich berührt worden zu sein. Die alarmierte Polizei fasste wenig später vier syrische Verdächtige im Alter zwischen 18 und 28 Jahren im Bad und stellte deren Personalien fest. Ein weiterer mutmaßlich Beteiligter soll das Gelände unmittelbar nach dem Vorfall verlassen haben.
„Kein Recht, hier zu bleiben“
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) forderte im Interview mit der Welt eine schnelle Aufklärung der Vorkommnisse. „Die Vorfälle im Schwimmbad in Gelnhausen müssen zügig und umfassend aufgeklärt werden“, erklärte er. „Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Schwimmbäder Orte für sexuelle Übergriffe sind.“ Gegen diejenigen, die unsere Rechts- und Werteordnung mit Füßen treten, brauche es klare Konsequenzen, betonte der Minister. „Wer als Asylbewerber Sexualstraftaten in Schwimmbädern begeht, hat aus meiner Sicht kein Recht, hier zu bleiben.“
Syrer sind wieder auf freiem Fuß
Laut einem Sprecher der Polizei wurden die vier syrischen Tatverdächtigen nach dem Vorfall vorläufig in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Anschließend kamen sie jedoch wieder auf freien Fuß. Eine Vorführung beim Haftrichter habe die zuständige Staatsanwaltschaft nicht veranlasst.
Diese erklärte auf Anfrage von NIUS, dass keiner der gesetzlichen Haftgründe im konkreten Fall vorgelegen habe. Insbesondere habe man auch „keine Wiederholungsgefahr“ gesehen.
Zum Hintergrund: Für eine Untersuchungshaft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In Betracht kommen dabei vier mögliche Haftgründe – Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder der dringende Verdacht eines Schwerverbrechens.
Ob tatsächlich „keine Wiederholungsgefahr“ besteht, ist mindestens fragwürdig. Schließlich sprechen die Schilderungen für ein systematisches Vorgehen: Die neun Opfer waren keine zusammenhängende Gruppe. Vielmehr meldeten sie sich unabhängig voneinander beim Bademeister. Das legt nahe, dass es sich bei den Taten um ein planmäßiges, vorsätzliches Vorgehen handelt, das nicht aus der Spontanität der Situation entstanden ist.
Lesen Sie auch den Kommentar von NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt:
Syrer-Bande missbraucht neun Mädchen (11-17) im Freibad: Diese Politik nimmt unseren Kindern erst ihre Sicherheit und dann ihre Heimat
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