Linksextreme Lina E.: BKA zieht RAF-Parallelen
- Mit ihrer „Hammerbande" war die Linksextremistin Lina E. mutmaßlich für politische Gewalttaten in Deutschland verantwortlich.
- E. sitzt nun im Gefängnis, die Gruppe um sie schreckt aber weiterhin nicht vor Gewalt zurück.
- Das BKA fürchtet ein massives Radikalisierungspotenzial für die linksextreme Szene - bis hin zum Terrorismus.
Im Vorfeld des Urteils im Verfahren gegen die Linksextremistin Lina E., das in den kommenden Wochen erwartet wird, hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Gruppierung um die mutmaßliche Redelsführerin mit der Roten Armee Fraktion (RAF) verglichen. Das geht aus einem Spiegel -Bericht hervor. Demnach seien Linksextreme, die vom BKA mit Lina E.s Gruppe in Verbindung gebracht werden, untergetaucht und sollen weiterhin schwere Straftaten begehen – zuletzt in Budapest, wo vermutete Autonome Teilnehmer eines rechtsorientierten Treffens, aber auch unbeteiligte Passanten angegriffen haben. Fünf der Verdächtigen sind Deutsche.
Die Ermittler vermuten, dass diese Personen möglicherweise langfristig untergetaucht und mit Geld und gefälschten Papieren ausgestattet sind. Das BKA hält fest, ein derartig professionelles Vorgehen sei bei Linksextremisten „letztmalig zu Zeiten der RAF feststellbar“ gewesen. Die Gruppe scheint sich schon länger auf ein Leben in der Illegalität vorbereitet zu haben. Ein Dokument der Behörde besagt, dass die Gefahr schwerer Gewalttaten durch die Untergetauchten nach dem Urteil wahrscheinlich zunehmen wird. Erfahrungen zeigen, dass kleine Untergrundgruppen tendenziell weiter radikalisieren.
Lina E. und drei weitere Angeklagte werden der Beteiligung an einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung beschuldigt. Lina E. hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. Das Urteil wird für Ende Mai oder Anfang Juni erwartet. Linksextreme Aktivisten haben im Internet dazu aufgerufen, den ersten Samstag nach der Urteilsverkündung als „Tag X" zu markieren und drohen mit erheblichen Sachschäden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt „Aktionen gegen Strafverfolgungs- und Sicherheitspersonal“. Das anstehende Urteil des Oberlandesgerichts Dresden könnte für die Szene eine große symbolische Bedeutung haben.
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