„Mit dem Grundgesetz unvereinbar“: Bundesverfassungsgericht erklärt Ampel-Wahlrecht teils für verfassungswidrig
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Ampel-Klatsche vor Deutschlands höchstem Gericht! Schon am Montagabend, einen Tag vor der heutigen offiziellen Verkündung, verbreitete sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ampel-Wahlrechtsreform im Internet. Das Urteil korrigiert das neue Bundestagswahlrecht und erklärt es teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Im Mittelpunkt steht die Grundmandatsklausel, die bei der letzten Wahlrechtsreform gestrichen wurde. Diese Klausel ermöglicht es einer Partei, an der Sitzverteilung im Bundestag teilzunehmen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht erreicht. Die Ampelkoalition hatte diese Klausel im letzten Jahr abgeschafft, was vor allem bei der Union für Empörung sorgte. Ohne die Klausel hätte die CSU, deren Zweitstimmenanteil knapp über fünf Prozent lag, möglicherweise keinen Sitz mehr im Bundestag erhalten.

Das Urteil machte bereits am Montagabend im Internet die Runde, am heutigen Dienstag um 10 Uhr soll es verkündet werden.
CSU, Linke und Freie Wähler hatten geklagt
Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass die Streichung der Grundmandatsklausel verfassungswidrig ist. Bis zu einer Neuregelung soll sie weiterhin gelten. Gegen die Reform der Ampelkoalition hatten die CSU, die Linke und die Freien Wähler geklagt.
Das Urteil, das ursprünglich am Dienstagmorgen verkündet werden sollte, war bereits am späten Montagabend auf der Website des Bundesverfassungsgerichts als PDF zugänglich. Die Datei wurde inzwischen deaktiviert.

Die Ampel-Repräsentanten Lindner, Habeck und Scholz
Neben dieser Korrektur bleiben Teile des neuen Wahlrechts der Ampelkoalition bestehen. Die sogenannte Zweitstimmendeckung bleibt erhalten: Parteien erhalten nur so viele Mandate, wie ihnen nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Direktmandate, die über diese Zahl hinausgehen, entfallen. Damit sollen Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft und die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete begrenzt werden.

Auszug aus dem Urteil. Die Grundmandatsklausel ist „mit dem Grundgesetz unvereinbar“.
Eine offizielle Bestätigung des geleakten Urteils durch das Bundesverfassungsgericht gab es am Montagabend nicht, doch die schnelle Deaktivierung des Links deutet auf dessen Echtheit hin.
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