Mitten im Wiesbadener Villen-Viertel: Bürger wehren sich gegen Flüchtlingsunterkunft
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In Wiesbaden-Südost, mitten im Villen-Viertel, soll eine große Flüchtlingsunterkunft in einem ehemaligen Verwaltungsgebäude entstehen. Anwohner protestieren gegen diese Umwidmung des sogenannten Didier-Gebäudes in der Lessingstraße und haben eine Bürgerinitiative gegründet – sie sind nun aber zum zweiten Mal vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden lehnte auch den zweiten Eilantrag ab, den die wütenden Bürger eingereicht hatten. Das berichtet Merkurist. Die ersten Asyl-Bewerber sind derweil bereits eingezogen.

Das ehemalige Didier-Verwaltungsgebäude in Wiesbaden
Die Anwohner hatten vor allem Lärmbelästigung befürchtet, da das Gebäude inmitten eines Wohngebietes liegt – außerdem kritisieren sie die Auswahl der denkmalgeschützten Immobilie, die in ihren Augen nicht geeignet sei, als Flüchtlingsunterkunft zu dienen. Einige Gehminuten zu Fuß sei zudem bereits eine große Unterkunft für Flüchtlinge. Dort, in der Hans-Bredow-Straße, können bis zu 600 Menschen untergebracht werden.
Gericht: Es ist nicht „von unzumutbaren Störungen für die Nachbarn auszugehen“
Der genehmigte Umfang der Unterkunft – 350 Menschen sollen dort maximal untergebracht werden – sei mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der ein Wohngebiet vorsehe, vereinbar, so das Gericht. „Allein aufgrund der Bewohnerzahl ist nicht von unzumutbaren Störungen für die Nachbarn auszugehen“, hieß es wörtlich.

So nah liegen die beiden Unterkünfte beieinander (Grafik: BI Lessing 16)
„Eine Flüchtlingsunterkunft mit knapp 350 Plätzen wirkt bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht generell störend in einem allgemeinen Wohngebiet“, zitiert die Bürgerinitiative „Lessing 16“ das Gericht auf ihrer Webseite. Und weiter: „Die Unterhaltungen zwischen Personen, soweit sie außerhalb der Gebäude der Flüchtlingsunterkunft erfolgen, finden auch ansonsten in allgemeinen Wohngebieten statt, beispielsweise vor Mehrfamilienhäusern mit vielen Wohneinheiten“. Auch sei es, so das Gericht, „baugebietstypisch und von den Nachbarn hinzunehmen“, wenn etwa Lärm entstehe, der durch viele spielende Kinder verursacht werde. Es gebe schließlich bereits große Mehrfamilienhäuser in der Gegend.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwohner können weiterhin Beschwerde einlegen – darüber würde dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
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