Mobbingskandal: Ex-Cybersicherheitschef verklagt Faeser und Böhmermann
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Arne Schönbohm, der ehemalige Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), klagt gegen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wegen Verstoßes gegen die beamtliche Fürsorgepflicht. Gleichzeitig kommt nun heraus: Faeser soll den Verfassungsschutz gegen Schönbohm instrumentalisiert haben. Auch gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann leitet Schönbohm wegen „schwerer Persönlichkeitsverletzungen“ rechtliche Schritte ein.
Der ehemalige Chef des BSI wurde nach Vorwürfen, die ihm eine Nähe zum russischen Geheimdienst unterstellten, von seinem Posten entfernt. Diese Anschuldigungen erhob Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF Magazin Royale. Später erwiesen sie sich als unbegründet.

Arne Schönbohm der ehemalige Chef des BSI
Letztlich musste das Büro von Nancy Faeser dies schriftlich bestätigen. Dennoch hatte die Innenministerin zu diesem Zeitpunkt Schönbohm bereits von seiner Position als BSI-Präsident entfernt und ihn zum Leiter der weniger bedeutenden Bundesakademie für Öffentliche Verwaltung ernannt.
Schönbohm betrachtet Nancy Faeser als Hauptverantwortliche für die Mobbing-Vorwürfe gegen ihn. Er erweitert seine rechtliche Klage jedoch auf die gesamte Führungsebene des Ministeriums. Er fordert, dass die Staatssekretäre Hans-Georg Engelke und Markus Richter sowie der Abteilungsleiter Martin von Simson für ihr Verhalten gegenüber dem ehemaligen Leiter der Cyberabwehr rechtlich belangt werden.
Faeser soll zudem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) instrumentalisiert haben, um Beweise für die Entlassung von Schönbohm zu finden, berichtet Focus Online. Dem Bericht zufolge ließ Faeser das gesamte Umfeld von Schönbohm überwachen, einschließlich Bekannter und Kollegen. Ein Beamter des Bundesinnenministeriums kommentierte die Maßnahmen schon im Frühjahr mit: „Die Frau Ministerin hat total überzogen, sie hat mit Kanonen auf Spatzen schießen lassen. Dafür muss sie sich jetzt verantworten!“

ZDF-Moderator Jan Böhmermann soll gewusst haben, dass die Anschuldigungen nicht stimmen.
Schönbohm wirft dem Innenministerium Mobbing und Verletzung der Fürsorgepflicht vor. Laut Schönbohms Anwalt hat das Ministerium gegen rechtliche Vorgaben verstoßen und die Vorermittlungen unnötig in die Länge gezogen: „Herr Schönbohm hat bereits im vergangenen Oktober auf schnelle Aufklärung gedrängt, allerdings wurde das Verfahren durch seine Vorgesetzten verschleppt. Damit hat das Ministerium gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen, binnen drei Monaten die disziplinarischen Vorermittlungen abzuschließen.“
Zudem hat Schönbohm auch den TV-Moderator Böhmermann wegen falscher Berichterstattung verklagt. Sein Medienanwalt erwartet, dass der Schadensersatz mindestens 100.000 Euro betragen wird. Er betonte: „Gerade die öffentlich-rechtlichen Medien unterliegen besonderen journalistischen Qualitätsstandards, diese sind im Fall meines Mandanten völlig missachtet worden.“
Er machte deutlich, dass alle Anschuldigungen unbegründet waren und fügte hinzu: „Das wusste Herr Böhmermann genauso wie das ZDF. Trotzdem wurde die Sendung ausgestrahlt. Wie eitel muss man sein, um die Wahrheit trotz aller Risiken bewusst derartig zu verdrehen?“
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