Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park: „Hey“ ... am Morgen danach schrieb das Opfer dem Täter eine Whatsapp
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Die aufsehenerregende Gerichtsverhandlung wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung im Görlitzer Park geht weiter: Heute beginnt der dritte Prozesstag!
Im Sommer sollen drei abgelehnte Asylbewerber (21-22 Jahre alt) über eine junge Frau, Esmer T. (27), hergefallen sein und sie gemeinschaftlich unter Anwendung von Gewalt missbraucht haben.
Eine angebliche Massenvergewaltigung, an der mehr und mehr Zweifel bestehen
Wie NIUS berichtete, hatte der Angeklagte Mountaga D. (23) aus Guinea offenbar eine Vorahnung und drehte ein kurzes Video während der Vorkommnisse im Park. Darauf sollen der 23-jährige Angeklagte Boubacar B. (stehend) aus Guinea und das Opfer Esmer T. (hockend) beim scheinbar einvernehmlichen Oralverkehr zu sehen sein. Der „Kamera-Mann“ selbst präsentierte das Beweismaterial Ende Dezember 2023 dem verdutzten Haftrichter.
Heute wird der Vorsitzende Richter das Video, das große Fragen aufwirft, öffentlich vorspielen lassen. Dieser Sieben-Sekunden-Film könnte den Angeklagten sieben Jahre Freiheitsstrafe ersparen.
Chatverlauf zwischen Täter und Opfer aufgetaucht
Doch das Video ist nicht der einzige Entlastungsbeweis. NIUS liegt exklusiv der Chatverlauf zwischen dem vermeintlichen Opfer Esmer T. aus Georgien und Mountaga D. vor:

Beweismittel Chatverlauf
Dieser „Sachbeweis“ zeigt, dass die junge Mutter zweier Kinder und ihr mutmaßlicher Peiniger die Handynummern ausgetauscht haben. Schlimmer noch: Der Chatverlauf ging von Esmer T. selbst aus.
Opferanwalt Roland Web will dem Vernehmen nach heute einen Antrag stellen, Esmer T. bei einer Zeugenaussage den Anblick der Angeklagten zu ersparen. Die Georgierin soll aus einem anderen Hochsicherheitssaal per Video zugeschaltet werden. Ein Sachverständiger soll demnach die psychische Verfassung von Esmer T. auf „Zeugentüchtigkeit“ überprüfen, das soll während der nun folgenden 14-tägigen Gerichtsferien erfolgen.
Offen bleibt: wann der Richter einen der 47 Zeugen hören möchte. Auch der polizeiliche Chefermittlungsführer ist bislang nicht geladen worden. Er könnte erklären, warum das Handy mit dem Sex-Video nicht sofort beschlagnahmt und ausgewertet wurde.
Der Prozess soll nach dem Winterurlaub des hohen Gerichts am 12. Februar 2024 fortgesetzt werden.
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