Nach Syrien-Urteil des Oberverwaltungsgerichts: CSU-Landesgruppenchef Dobrindt fordert sofortige Abschiebungen
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CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat einen sofortigen Start von Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan gefordert. Hintergrund ist das spektakuläre Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster. Für Zivilpersonen bestehe in Syrien „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens“ mehr, hatte das Gericht geurteilt.
„Bei Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan darf es jetzt keine Ampel-Ausreden mehr geben“, verlangte CSU-Politiker Dobrindt im Gespräch mit NIUS. „Die Länder haben dem Bundesinnenministerium hunderte Schwerstkriminelle und Gefährder gemeldet, die sofort abgeschoben gehören.“ Olaf Scholz müsse Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan „jetzt endlich durchführen und die Grüne-Abschiebe-Blockade in der Ampel beenden“, so der 54-jährige Bundestagsabgeordnete. „Das Sicherheitsinteresse unserer Gesellschaft muss oberste Prämisse sein und nicht der Schutz von Kriminellen.“

Die Abschiebe-Blockade der Ampel müsse aufhören, so Dobrindt.
Hintergrund war die Klage eines Syrers
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte sich mit der Klage eines Syrers aus der Provinz Hasaka beschäftigt. Er war 2014 nach Deutschland eingereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus und des subsidiären Schutzes jedoch abgelehnt. Der Grund: Der Mann habe sich vor seiner Einreise ins Bundesgebiet an der Einschleusung von Personen aus der Türkei nach Europa beteiligt. In Österreich wurde er deshalb zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Syrer zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht. Das Gericht entschied für den Mann und verpflichtete das Bundesamt, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Daraufhin ging das BAMF in Berufung und erhielt nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Recht. Dem Kläger drohe keine politische Verfolgung in Syrien, entschied das Gericht. In der Pressemitteilung heißt es: „Zwar finden zum Beispiel in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Türkei und verbündeten Milizen einerseits und den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) andererseits statt. Auch verübt der Islamische Staat dort gelegentlich Anschläge auf Einrichtungen der kurdischen Selbstverwaltung. Die bewaffneten Auseinandersetzungen und Anschläge erreichen jedoch kein solches Niveau (mehr), dass Zivilpersonen beachtlich wahrscheinlich damit rechnen müssen, im Rahmen dieser Auseinandersetzungen und Anschläge getötet oder verletzt zu werden.“
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