Nächste Niederlage für Faeser: Compact-Magazin darf wieder Bankkonten führen
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Schon wieder eine Schlappe für Bundesinnenministerin Nancy Faeser in ihrer Compact-Verbots-Causa! Das Magazin Compact darf jetzt sogar wieder Bankkonten haben.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erlitt erst im August eine schwere Niederlage: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ihr Verbot des Compact-Magazins vorläufig aufgehoben. Dadurch durfte das Magazin Compact den Betrieb wieder aufnehmen – zumindest während der Dauer des anhängigen Hauptverfahrens, das sich bereits über Monate hinzieht. Im Februar soll dann im Hauptsacheverfahren entschieden werden.
Faeser hatte das Magazin im Juli 2024 mit einem rechtlich umstrittenen Vereinsrechts-Trick verboten – denn Verlage können nach dem Presserecht in Deutschland nicht einfach verboten werden. Die Richter des Bundesgerichts in Leipzig hegten Zweifel, „ob mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit“ das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei. Es gäbe mildere Mittel als ein Verbot, argumentierten sie.
Nun folgt die nächste Niederlage für Faeser: Compact hat nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg Recht bekommen. Das Magazin darf sehr wohl Bankkonten führen.

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Denn: Die SPD-Innenchefin hatte im Zuge des Verbots im Juli auch das Vermögen von Compact eingezogen. Das Bankkonto wurde gesperrt. Das Magazin konnte ohne Konto keine Rechnungen mehr bezahlen, keine Spenden erhalten und auch keine Mitarbeiter bezahlen. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete jetzt die Sparkasse Burgenlandkreis zur Eröffnung eines Girokontos.
Zuvor hatten die Sparkasse und andere Banken ein Konto abgelehnt.
Laut dem Gericht stelle die Verweigerung eines Kontos eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. „Insbesondere stellt eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar“, heißt es aus Magdeburg. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Compact-Chef Jürgen Elsässer berichtete am Mittwoch auf einer Pressekonferenz mit dem Brandenburger AfD-Fraktionschef Christoph Berndt über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.
In einer Anfrage der AfD an die Bundesregierung Ende November heißt es: „Nach dem Bericht von CompactTV soll sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereits vor dem 16. Juli 2024 schriftlich an kontoführende Banken gewendet und diese auf die bevorstehende Verbotsverfügung hingewiesen haben.“ Folglich hätten die Banken ihre Geschäftsbeziehung gekündigt.
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